Staatsbürgerschaft

Neue Kriterien für Promi-Einbürgerungen

04.02.2014

Einbürgerungen müssen dem "Interesse der Republik im besonderen Maße dienen".

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Mit dem lange erwarteten Kriterien-Katalog für sogenannte Promi-Einbürgerungen wird es ernst. Ein APA und Mittag-ZiB vorliegender Entwurf listet diverse Voraussetzungen im künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich auf, die Anlass für eine vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft sein können.

Diese Einbürgerungen wegen außerordentlicher Leistungen waren seit langem in der Kritik gestanden, da nicht nachvollziehbar war, unter welchen Voraussetzungen der österreichische Pass ohne die für Normalsterbliche übliche Wartezeit vergeben wird. Nun hat das Innenministerium einen Entwurf erarbeitet, der demnächst im Ministerrat beschlossen werden soll - eine Einigung mit der SPÖ vorausgesetzt.

In der Begründung des Antrags wird festgehalten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen überdies "dem besonderen Interesse der Republik im besonderen Maße dienen" müsse. Dies bedeute, dass eine Person keinesfalls "ehrenhalber", sondern nur stets wegen der von ihr erbrachten und noch zu erwartenden Leistungen im besonderen Interesse der Republik eingebürgert werde.

Ein besonders umstrittener Fall war in der Vergangenheit die Einbürgerung der russischen Sopranistin Anna Netrebko, die weder Deutsch spricht noch in Österreich lebt. Allerdings hätte der Weltstar wohl auch künftig Chancen auf den Pass. Denn im Bereich der künstlerischen Leistungen wird als Kriterium u.a. festgehalten, dass "die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen Publikum anzieht". Außerdem soll die künstlerische Leistung einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs darstellen.

Bei den wirtschaftlichen Leistungen werden unter anderem Inhaber von Firmen oder Personen in leitender Funktion als mögliche Zielgruppe dieser Art von Einbürgerungen genannt. Ferner von Vorteil bei Interesse an einem österreichischen Pass wäre, wenn die Person zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in einem relevanten Ausmaß beiträgt. Ebenfalls gewürdigt würden bereits getätigte Investitionen. Bloße Geldflüsse seien nicht ausreichend, wird in dem Entwurf festgehalten. Gut wäre hingegen, wenn das Unternehmen auch im Ausland über Bekanntheitsgrad verfüge.

Im Bereich der Wissenschaft wird an Kriterien etwa angeführt, dass die Person hohe Reputation in der internationalen scientific community bzw. internationalen Bekanntheitsgrad hat oder wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten betreibt, die noch nicht erschlossen sind. Auch Lehrtätigkeit an österreichischen Hochschulen kann den Weg zur Staatsbürgerschaft ebnen.

Bei Sportlern wird unter anderem darauf abgestellt, dass diese beabsichtigen, in einem österreichischen Nationalteam tätig zu werden. Zudem sollte absehbar sein, dass der Sportler seine Karriere noch eine Weile fortsetzt. Bis zur Verleihung sollte er seine Leistungen schon zumindest ein Jahr in Österreich erbracht haben und es sollte keinen Inländer geben, der den Sport auf selbem Niveau ausübt.

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