Aus dem Jahr 2004

Neue Rückforderungen von Kindergeld drohen

29.12.2008

Diesmal sind jene Eltern betroffen, die im Jahr 2004 die Zuverdienstgrenze überschritten haben.

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Die verunglückte Kindergeldzuverdienstregelung sorgt wieder für Probleme. Auch dieses Mal geht es um etliche Rückforderungen. Betroffen sind jene Eltern, die im Jahr 2004 die Zuverdienstgrenze überschritten haben. "Wir rechnen mit geschätzten 3.000 Fällen", so Christoph Klein, Leiter der Sozialabteilung der Arbeiterkammer, auf Ö1.

Warten auf Höchstrichter
Noch herrscht keine Rechtssicherheit. Denn der Oberste Gerichtshof hält die Zuverdienstgrenze für rechtswidrig und hat deshalb beim Verfassungsgericht die Aufhebung beantragt. Klein schätzt, dass der VfGH in der zweiten Jahreshälfte 2009 entscheiden und möglicherweise die ganze Zuverdienstgrenze aufheben wird. Der AK-Vertreter empfiehlt allen Betroffenen, gegen den Bescheid der Gebietskrankenkasse zu klagen.

Klagsflut verhindern
Denn von einer Aufhebung der Zuverdienstgrenze würden nur jene profitieren, die gegen den Rückzahlungsbescheid berufen und das durch alle Instanzen durchgefochten haben, so Klein. Um eine Klagsflut von bis zu 3.000 Fällen zu vermeiden, könnte der VfGH aber entscheiden, dass diese sogenannte Anlassfallwirkung schon bei einer Beschwerde in der ersten Instanz wirkt.

Alt- und Neufälle ungleich behandelt
Dennoch sieht Klein ein rechtliches Dilemma: "Wenn der Verfassungsgerichtshof aufhebt, profitieren alle von der Aufhebung, die es geschafft haben, bis zu ihm durchzudringen, möglicherweise also auch die 3.000 Fälle des Jahres 2004, die wir bis dahin begleiten müssen mit hohem Verwaltungsaufwand. Die Fälle der Jahre 2002 und 2003 sowie 2005 bis 2008 würden durch die Finger schauen, und erst die zukünftigen Fälle hätten wieder etwas von einer Aufhebung der Zuverdienstgrenzenregelung. Umgekehrt, wenn man einfach sagt 'Schwamm drüber' und alle Altfälle müssen nicht zurückzahlen, sind wieder jene die Dummen, die sich an die Spielregeln gehalten haben."

Vorbild Kindergeldzuschuss
Ein möglicher Ausweg wäre für Christoph Klein, wenn ähnliche Regelung vereinbart würde wie jene, die erst kürzlich von der Regierung für die Rückzahlung des Kindergeldzuschusses angekündigt wurde: "Das hieße, man muss nur jenen Betrag zurückzahlen, um den man mit seinem Zuverdienst die Grenze überschritten hat und nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld. Und zweitens wäre es schön, wenn man die heute geltenden Zuverdienstgrenzen auch auf die Altfälle anwendet. Damit würde sich viel bereinigen und absolute Missbrauchsfälle würden nicht in den Genuss der Regelung kommen."

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