Inserate zulässig
Nächste WKStA-Schlappe: Inseraten-Verfahren gegen Stadt Wien eingestellt
19.09.2025Die WKStA startete Ermittlungen auf Basis anonymer Anzeigen. Jetzt hat sie diese aufgegeben. Hintergrund: Informationen in Medien während der Corona-Zeit waren zulässig. Wird nun auch das Verfahren gegen Ex-Bundeskanzler Kurz eingestellt?
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ein wegen Untreueverdachts geführtes Verfahren gegen Verantwortliche der Stadt Wien eingestellt. Das teilte die Behörde am Freitag mit. In der Causa ging es um Medieninserate vor allem zur Corona-Zeit.
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Die Ermittlungen waren laut Aussendung auf Basis mehrerer anonymer Anzeigen - unter anderem gegen Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) - erfolgt. In den Anzeigen wurde die Sinnhaftigkeit der Schaltungen bezweifelt.
Informationen zu Gastrogutschein und Öffnungszeiten
Mit den Inseraten war unter anderem über den damals neu eingeführten Gastrogutschein oder die geänderten Öffnungszeiten bzw. Nutzungsbedingungen der öffentlichen Bäder informiert worden. Sie sind laut WKStA "nicht als unzulässig" zu qualifizieren gewesen. Ein strafrechtlicher Tatbestand liegt demnach nicht vor.
Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit
Entgeltliche Einschaltungen eines Rechtsträgers seien nur zur Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zulässig, wurde betont. Dies sei vor dem Hintergrund der Pandemie hier der Fall gewesen. Es hätten sich auch keine konkreten Anhaltspunkte für einen direkten Zusammenhang mit einer "etwaigen wohlwollenden unkritischen Berichterstattung" ergeben, hieß es.
Wird auch Kurz-Verfahren eingestellt?
Die Einstellung des Verfahrens gegen die Stadt Wien ist auch im Hinblick auf die Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz im Zusammenhang mit Inseraten spannend. Justiz-Insider sehen darin ein weiteres Indiz dafür, dass auch an diesen Vorwürfen im Endeffekt nichts dranbleiben würde, was für eine Einstellung des Verfahrens sprechen würde.
Pannen-Serie der WKStA
Die Pannen-Serie der WKStA geht damit weiter. Zuvor hat bereits das Oberlandesgericht Wien hat die Hausdurchsuchung beim ÖVP-Umfrageinstitut Demox für "gesetzeswidrig" erklärt. Begründung: Es habe kein begründeter Anfangsverdacht bestanden, für die von der WKStA beantragte Hausdurchsuchung hätte es daher keine gerichtliche Bewilligung geben dürfen.
Diese Schlappen für die Korruptionsjäger reihen sich in eine ganze Serie an Verfahren, bei denen die WKStA zuletzt gescheitert ist. Oe24 liegt die Liste dieser Pannen-Serie der WKStA vor.
- Im November 2023 hatte die WKStA die Ermittlungen im Novomatic-Verfahren gegen Ex-Finanzminister Gernot Blümel eingestellt. Auch das Verfahren gegen zwei weitere Beschuldigte wurde eingestellt. Gegen alle wurde wegen Bestechlichkeit ermittelt.
- Ebenso eingestellt wurde das Ermittlungsverfahren gegen Blümels Vorgänger als Finanzminister, Hartwig Löger, im Zusammenhang mit einer Spende der PremiQaMed an die ÖVP.
- Auch das Verfahren gegen ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker wurde von der WKStA eingestellt. Bei den Ermittlungen war es um Steinackers Rolle als Abgeordnete und "Generalbevollmächtigte" der Raiffeisen evolution project development gegangen.
- Ein Verfahren gegen Clemens-Wolfgang Nidrist, Kabinettschef im Finanzministerium, musste ebenfalls eingestellt werden.
Ein besonders prominenter Fall ist auch jener des ehemaligen FPÖ-Vizekanzlers Heinz-Christian Strache, gegen den in gleich mehreren Verfahren ermittelt wurde.
- Im Prifkraf-Verfahren wurden Strache und sein Mitangeklagter freigesprochen. Das Gericht sah auch nach Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Im Jänner 2023 wurde Strache ein zweites Mal freigesprochen.
- Auch in einem zweiten Prozess – die WKStA hatte Strache vorgeworfen, dem mit ihm befreundeten Unternehmer Stieglitz im Gegenzug für Spenden an die FPÖ einen Aufsichtsratsposten bei der Asfinag verschafft zu haben, wurde Strache freigesprochen.
- Bereits 2021 stellte die WKStA Ermittlungen gegen Strache und Pokercasino-Betreiber Peter Zanoni ein.
- Insgesamt hat die WKStA gegen Strache zwölf Verfahren eingeleitet, von denen zehn eingestellt wurden und zwei mit Freispruch endeten.
Eine herbe Niederlage hatte die WKStA auch im Verfahren gegen Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr eingefahren. Die WKStA hatte Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen. Chorherr habe sich mit Spenden für seinen Afrika-Verein bestechen lassen und soll den Mitangeklagten im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben, so der WKStA-Vorwurf. Alle Angeklagten (Chorherr sowie neue weitere prominente Unternehmer wie René Benko oder Michael Tojner) wurden freigesprochen. Pikantes Detail am Rande: In der Anklage unterlief der WKStA ein peinlicher Fehler. Chorherr wurde in der Anklageschrift als Planungsstadtrat der Stadtregierung bezeichnet (tatsächlich war er Planungssprecher der Grünen).
Das gescheiterte Chorherr-Verfahren hatte fünf Jahre gedauert. Immer wieder wird die extrem lange Verfahrens-Dauer der WKStA kritisiert: Das Buwog-Verfahren dauerte über 10 Jahre. Eine Anfrage-Beantwortung aus dem Jahr 2023 enthüllte gar, dass das längste WKStA-Verfahren unfassbare 14,5 Jahre gedauert hat!