Beim VfGH

NÖ-Wahl: Grüne prüfen Wahlanfechtung

02.02.2018

Zwei Drittel aller Zweitwohnsitzer hätten am 28. Jänner laut Spitzenkandidatin Helga Krismer nicht wählen dürfen. 

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© APA/ROBERT JAEGER
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Die Grünen Niederösterreich prüfen nach dem Urnengang vergangenen Sonntag nun eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Zwei Drittel aller Zweitwohnsitzer hätten am 28. Jänner laut Spitzenkandidatin Helga Krismer nicht wählen dürfen, "weil sie von der neuen ÖVP-Regelung willkürlich gestrichen worden sind".
 
"Unzählige Menschen haben versucht, am Wahlsonntag trotzdem zu wählen, und wurden nicht zugelassen. Diesen Personen ist das Wahlrecht entzogen worden, teilweise wurden sie nicht ordnungsgemäß informiert und/oder einfach aus dem Verzeichnis eigenmächtig gestrichen", teilte Krismer am Freitag in einer Aussendung mit.
 
Das Endergebnis der niederösterreichischen Landtagswahl 2018 ist seit gestern, Donnerstag, amtlich. Damit hat die Vier-Wochen-Frist für Anfechtungen der Wahl beim VfGH begonnen. Ein möglicher Grund einer Anfechtung der Wahl durch die Grünen Niederösterreich könne die unklare gesetzliche Grundlage der Wahlrechtsnovelle und die ungleichmäßige Umsetzung in den niederösterreichischen Gemeinden sein, hieß es in der Aussendung. "Bis zum Ende der Einspruchsfrist werden wir daher sachlich eine Wahlanfechtung prüfen", so Krismer.
 
Das Zweitwohnsitzer-Wahlrecht war im Vorjahr per Beschluss im Landtag geändert worden. Gemeinden waren aufgerufen, Eintragungen in die Wählerverzeichnisse anhand eines Wählerevidenzblattes zu überprüfen und wenn nötig, zu berichtigen. Als Kriterien galten wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Nähe zur Gemeinde.
 
Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) hatte am Donnerstagnachmittag bei der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses auf Nachfrage erklärt, ihm sei "keine einzige Meldung bekannt, dass Leute zur Wahl gegangen wären und nicht wählen durften". Ein Erlass für Gemeinden habe "klar geregelt, wie vorzugehen ist".
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