Lobbyisten-Affäre

Nur vier Zeugen bei Strasser-Prozess II

24.02.2014

Zweite Verhandlung startet am 4. März. Urteil voraussichtlich am 13. März.

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Zum zweiten Prozess gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP), der ab 4. März im Wiener Straflandesgericht neu aufgerollt wird, sind vorerst nur vier Zeugen geladen. Da aber derzeit unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft und Verteidiger Thomas Kralik nicht noch weitere Beweisanträge einbringen werden, hält Richterin Helene Gnida am 13. März als geplantem Termin für die Urteilsverkündung fest.

Belastende Videoaufnahmen
Am 4. März wird zunächst mit der ausführlichen Einvernahme Strassers begonnen, die sich über mehrere Stunden erstrecken wird. Noch am selben Tag - ab 14.30 Uhr - soll Othmar Karas, mittlerweile Leiter der ÖVP-Delegation in Brüssel und Spitzenkandidat der ÖVP bei den bevorstehenden Wahlen zum Europaparlament, als Zeuge vernommen werden. Am 6. März ist eine frühere Karas-Mitarbeiterin als Zeugin geladen. Danach werden im Großen Schwurgerichtssaal die Video- und Telefonaufnahmen abgespielt, die Strasser belasten. Zwei als Lobbyisten getarnte britische Enthüllungsjournalisten hatten ihn bekanntlich bei mehreren Treffen heimlich gefilmt bzw. aufgenommen und - so zumindest die Interpretation der Anklagebehörde - damit den damaligen ÖVP-Delegationsleiter der Bestechlichkeit überführt.

Urteil am 13. März möglich

Am 11. und 12. März bleibt der Große Schwurgerichtssaal für allfällige weitere ergänzende Beweisaufnahmen reserviert. Am 13. März sollen die zwei Journalisten im Weg einer Videokonferenz aussagen - allerdings erst ab 15.00 Uhr. Sollte danach - wie vom Gericht angedacht - die Causa abschlussreif sein, wäre mit der Urteilsverkündung erst am späten Abend zu rechnen.

OGH hob erstes Urteil auf

Dass in der sogenannten Lobbyisten-Affäre , über die Strasser gestolpert war, ein zweites Mal verhandelt werden muss, verdankt sich einer umstrittenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) . Dieser hatte im vergangenen November das Ersturteil - vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit - wegen eines Formalfehlers aufgehoben und zurück an die erste Instanz verwiesen. Nach Dafürhalten des zuständigen Senats unter Vorsitz von OGH-Präsident Eckart Ratz hatte sich das Erstgericht im schriftlichen Urteil nicht hinreichend genug mit der Frage auseinandergesetzt, ob Strasser die 100.000 Euro, die er für seine Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung gefordert haben soll, mit einem konkreten Amtsgeschäft in Verbindung brachte.

Strasser hatte sich ab November 2010 auf mehrere Treffen mit den vermeintlichen Lobbyisten eingelassen. Bei den Gesprächen soll er sich laut Anklage zur entgeltlichen Einflussnahme auf zwei EU-Richtlinien betreffend Anlegerschutz und die Entsorgung von Elektroschrott bereit erklärt haben. Die Besprechungen wurden von den Enthüllungsjournalisten, die neben Strasser auch andere EU-Parlamentarier auf ihre Bestechlichkeit "abgetestet" hatten, teilweise heimlich mitgeschnitten. Nach der Veröffentlichung der Video-Clips musste Strasser, der in dieser Sache stets beharrlich seine Schuldlosigkeit beteuerte, Ende März 2011 zurücktreten.
 

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