Änderungsbedarf

Ökostrom-Beschluss im Nationalrat vertagt

05.06.2008

Die Ökostromnovelle wurde doch nicht am Donnerstag beschlossen, der Grund war ein rot-schwarze Abänderungsantrag in letzter Sekunde.

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Der Beschluss über die Novelle des Ökostromgesetzes wurde am Donnerstag verschoben. Das haben die fünf Parlamentsparteien einstimmig entschieden, nachdem Grüne, FPÖ und BZÖ aus Protest gegen einen kurzfristigen Abänderungsantrag der Regierungsparteien mit einer Marathonsitzung gedroht hatten. Andernfalls hätten sie eine namentliche Abstimmung über die 39 Punkte des Abänderungsantrags verlangt, was rund 13 Stunden gedauert hätte. Das Ökostromgesetz wird wohl erst im Juli abgesegnet.

Opposition drohte mit "Überstunden"
Die Klubchefs der Opposition hatten die Drohung mit einer Nachtsitzung als "Notwehrmaßnahme" gegen den erst bei Sitzungsbeginn eingebrachten Koalitionsantrag bezeichnet. "Wir lassen uns ein derartiges Vorgehen nicht mehr bieten", sagte Grünen-Klubchef Alexander Van der Bellen. "Das ist eine Zumutung, eine Provokation", wetterte auch sein FPÖ-Kollege Heinz Christian Strache. BZÖ-Klubchef Peter Westenthaler wandte sich auch gegen die Möglichkeit, den Wirtschaftsausschuss im "Husch-Pfusch-Verfahren" noch am Donnerstag abzuhalten.

Vertagt
SPÖ und ÖVP lenkten daraufhin ein und sagten eine Vertagung des Beschlusses zu. SPÖ-Klubchef Josef Cap betonte, man habe der Opposition ein "Parlament Neu" zugesagt und das bedeute, dass sie auch bei Initiativ- und Abänderungsanträgen einbezogen werde. Daher plädierte er dafür, das Ökostromgesetz in den Ausschuss zurückzuschicken und erst bei der nächsten Plenarsitzung abzustimmen.

Auch Kraft-Wärme-Kopplung zurückgeschickt
Namens der ÖVP sprach sich Klubobmann Wolfgang Schüssel ebenfalls für eine Rückverweisung aus, wollte aber auch das Gesetz über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung noch einmal in den Ausschuss zurückschicken (was letztlich beschlossen wurde) und gemeinsam mit der Ökostromnovelle wieder ins Plenum bringen. Er warnte die Opposition allerdings davor, auch künftig jeden Abänderungsantrag gleich mit 39 namentlichen Abstimmungen zu kontern. Das wäre ein "Missbrauch der Geschäftsordnung", so der VP-Klubchef.

Die Rückverweisung der Ökostromnovelle und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes in den Wirtschaftsausschuss wurde danach einstimmig beschlossen. Wann die Ökostrom-Novelle wieder ins Plenum kommt, ist damit noch unklar. Dem Vernehmen nach sind SPÖ und ÖVP dafür, den Wirtschaftsausschuss noch am Donnerstag tagen zu lassen. Die Opposition ist dagegen.

Aufstockung der Förderung
Das Ökostromgesetz sieht die Aufstockung der jährlichen Förderung neuer Ökostromanlagen von 17 auf 21 Mio. Euro vor. Bezahlt wird die Förderung über einen Zuschlag zur Stromrechnung für Privathaushalte, Wirtschaft und Industrie. Gefördert werden u.a. Solar-, Wind- und Kleinwasserkraftwerke sowie die Stromerzeugung aus der Ablauge der Papierindustrie. Die Zusatzkosten, die dem durchschnittlichen Haushalt durch die Ökostromförderung entstehen, steigen durch die Novelle von 35 auf bis zu 48 Euro pro Jahr.

Entlastung für sozial Schwache
Eine Entlastung soll es für sozial Schwache geben, die rund 15 Euro jährlich weniger für den Ökostrom zahlen sollen. Insgesamt will die Regierung durch die Novelle den Ökostrom-Anteil damit bis 2015 auf 15 Prozent verdoppeln. Außerdem hat die Regierung ein Gesetz angekündigt, mit dem die Errichtung von Fernwärmeleitungen gefördert werden soll (und zwar mit 60 Mio. Euro pro Jahr). Die Förderung kleiner Solaranlagen soll künftig aus dem Klima- und Energiefonds der Regierung erfolgen.

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