Nachschlag möglich

OLG bezweifelt korrekte Pensionserhöhung

09.09.2009

Eine Pensionistin hat mit Hilfe der FPÖ den Rechtsweg eingeschlagen. Jetzt ist der Verfassungsgerichtshof am Wort.

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Die Pensionsanpassung für das Jahr 2008 hat ein Nachspiel. Unterstützt von der FPÖ hat eine Seniorin, der nur eine Erhöhung von 1,7 Prozent und damit deutlich weniger als Rentnern mit höheren Bezügen zugestanden wurde, die Gerichte angerufen. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Wien starke Zweifel an der Verfassungskonformität des 2008 herangezogenen Modus geäußert und bittet den Verfassungsgerichtshof um eine Aufhebung der Regelung. Schließt sich das Höchstgericht dem OLG an, könnte sich rund eine halbe Million Pensionisten über einen Nachschlag freuen.

Deal der alten Regierung
Die Vorgeschichte: Die Pensionserhöhung für das Jahr 2008 wurde derart gestaltet, dass grundsätzlich (außer bei ganz hohen Renten) ein Plus von mindestens 1,7 Prozent vereinbart wurde. Jedoch gab es einen gestaffelten Zuschlag, der im Wesentlichen Bezieher niedrigerer Pensionen besser stellen sollte. So kamen Personen, die am Ausgleichszulagenrichtsatz, der so genannten Mindestpension, von 746,99 Euro lagen, auf eine Erhöhung von 2,9 Prozent.

Weniger wegen des Partners
Die Crux an der Sache ist, dass es auch Rentner gibt, die geringere Zuwendungen als den Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten. Dabei handelt es sich im Regelfall um jene Pensionisten, deren Partner ein so hohes Einkommen erzielen, dass ihnen der Ausgleichszulagenrichtsatz vom Gesetz her nicht zusteht. Und diese Gruppe fiel bei der Anpassung für das Jahr 2008 durch. Zugestanden wurden hier nur die 1,7 Prozent und damit deutlich weniger als Rentnern mit einem höheren Einkommen.

Gleichheitsgrundsatz
Gegen diese Schlechterstellung wurden etwa 20 Klagen erhoben. Eine Wiener Pensionistin, die von den freiheitlichen Senioren unterstützt wurde, blitzte zunächst beim Salzburger Sozial- und Arbeitsgericht mit ihrer Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt ab. In zweiter Instanz schloss sich das Wiener OLG hingegen den Bedenken an und verlangt vom VfGH eine Klarstellung.

Der Beschluss beinhaltet gleich mehrere Bedenken. So glaubt das OLG unter anderem, dass Gleichheitsgrundsatz und Sachlichkeitsgebot verletzt wurden.

Brief der Regierung täuschte
Interessant ist vor allem auch eine Passage, die den Vertrauensschutz betrifft. Hier bezieht sich das Gericht nämlich auf einen Brief des damaligen Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer im Namen der Regierung an alle Senioren, durch den allen Pensionisten "Ende 2007 eine Pensionshöhe für das Kalenderjahr 2008 in Aussicht gestellt worden sei, die aber tatsächlich wesentlich niedriger ausgefallen wäre". Für das OLG widerspricht das der Verfassung.

In Zahlen ausgedrückt würde eine Aufhebung der Pensionsanpassung 2008 für die Rentner wohl ein Plus von rund zehn Euro pro Monat bringen. Der zusätzliche Vorteil wäre aber, dass die Berechnungsgrundlage ansteigen würde, das heißt, auch die Renten für die kommenden Jahre ansteigen würden.

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