"Gast zitiert"

Kickl-Posting: "ZiB2"-Stars Wolf und Thür verteidigen Budgen

21.04.2024

Ein Posting des ORF-Moderators Patrick Budgen ließ bei der FPÖ die Wogen hochgehen. Der von den blauen entsandte ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler spricht von einem Fall für den Ethikkodex des ORF.

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© TZOe Artner
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In der ORF-Sendung "Bei Budgen" sprach der namensgebende Moderator Patrick Budgen mit dem Kickl-Biograf Gernot Bauer. Ein Zitat aus diesem Interview teilte Budgen schließlich auch auf X (vormals Twitter) - und erntete einen Shitstorm. "Wir wissen von Herbert Kickl, dass er relativ oft krank ist. Er lässt sich oft entschudigen und verschwindet für 1-2 Tage. Ich bin gespannt ob er überhaupt die Robustheit hat, dass er ganz oben ist", erklärte Bauer in der Sendung. 

Die Profil-Redakteure Gernot Bauer und Robert Treichler schrieben gemeinsam eine Biografie - "Kickl und die Zerstörung Europas" - über den FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl. 

Der kräftige Gegenwind in den sozialen Medien brachte Budgen dazu, sich eine Pause von der Plattform X zu nehmen. "Der Ton hier ist zunehmend so aggressiv und destruktiv, dass ich eine X-Pause einlegen werde", so Budgen. 

Scharfe Kritik von Westenthaler 

Einer, der das Posting Budgens scharf kritisierte, war FPÖ-ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler. "Ein ORF-Moderator postet ungeprüft, negativ über den Gesundheitszustand von Herbert Kickl, ohne zu recherchieren! Keine Sorge Hebert Kickl erfreut sich bester Gesundheit, wie man unter anderem an den vielen Postings seiner Bergtouren und seiner aktuellen Redebeiträge leicht erkennen kann", so Westenthaler auf seiner Facebook-Seite. "Allerdings wird dieser Fall nun der erste für den ORF-Ethikkodex, der als Diensanweisung erst vor Kurzem erlassen wurde. Dieser ORF-Moderator hat eindeutig dagegen verstoßen, was zu Konsequenzen führen muss! Dafür werde ich mich als ORF-Stiftungsrat einsetzen, denn so ein Posting ist absolut inakzeptabel und schadet dem Ruf des ORF massiv!" 

 

Martin Thür und Armin Wolf verteidigen Budgen 

Kräftige Kritik am Budgen-Posting gab es auch vom FPÖ-nahen Politikberater Heimo Lepuschitz. "Als ORF Mitarbeiter dem politischen Gegner Krankheit unterstellen und dann mit Täter Opfer Umkehr jammern. Die Zwangsgebühren für miesen ORF Aktivismus kann man im Herbst abwählen", schrieb er auf X. 

 

"ZiB2"-Moderator Martin Thür wollte das so nicht stehen lassen. "Hat er nicht, er hat einen Gast zitiert. Aber wen kümmern schon Fakten, wenn Wahlkampf ist", konterte er die Lepuschitz-Kritik. Dieser erwiderte: "Er hat das Thema gepostet und verbreitet. Dann über den verdienten Gegenwind jammern, ist lächerlich." Thür: "Er hat einen Gast zitiert. Du kritisierst den Journalisten, der das Interview geführt hat, nicht den Journalisten, der die Aussage getätigt hat."

 

Auch der "ZiB2"-Kollege von Thür, Armin Wolf, fand deutliche Worte zu der Kritik. "Als PR-Mann einer Partei einem tadellosen Journalisten ohne jeden Beleg zu unterstellen, er hätte 'politische Gegner', die Aussage eines Studiogastes dem Journalisten umzuhängen und das alles von jmd (jemandem, Anm.), der aus „Zwangssteuern“ finanziert wird - wie sollte man das eig. (eigentlich, Anm.) nennen?", so Wolf via X.

Weitere X-User schließen sich Wolf und Thür an 

Auch zahlreiche andere X-Nutzer schließen sich der Meinung der "ZiB2"-Moderatoren an. "Hat der ORF Mitarbeiter jemandem Krankheit unterstellt, oder war es jemand anderer? Könnt Ihr einmal bei der Wahrheit bleiben? Einmal?", schreibt etwa eine Nutzerin. "Zwischen einem Gesprächspartner zitieren und einer eigenen Meinung posten ist schon ein gewisser Unterschied", argumentiert ein anderer.

Eine weitere X-Nutzerin teilte ein Zitat des FPÖ-Chefs Herbert Kickl, der Bundespräsident Alexander Van der Bellen vor rund einem Jahr beim politischen Aschermittwoch als "Mumie" und "senil" bezeichnete. 

Das steht im ORF-Ethikkodex 

ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler sprach auch von einem Fall für den ORF-Ethikkodex. Im Kapitel über Social Media steht geschrieben: 

Auch bei der Nutzung sozialer Medien ist der Eindruck maßgeblich, der durch Äußerungen in der öffentlichen Wahrnehmung entsteht. Bei öffentlichen beruflichen und privaten Äußerungen in sozialen Medien ist daher Folgendes zu beachten:

  • Die Werte, Grundsätze und Interessen des ORF als öffentlich-rechtliches Medium, insbesondere in Bezug auf Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, sind zu berücksichtigen und zu achten.
  • Keinesfalls dürfen öffentliche Äußerungen geeignet sein, Zweifel an der Objektivität, Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des ORF aufkommen zu lassen.
  • Öffentliche Äußerungen, die kritische Auseinandersetzungen oder persönliche Wertungen (Zustimmung, Ablehnung) über Dritte enthalten, sind stets sachlich zu halten und zu begründen. 

Wie in anderen Bereichen des Ethikkodex gilt auch hier: Je exponierter Mitarbeitende und Führungskräfte in der Öffentlichkeit sind, desto sensibler und umso kritischer sind deren Social-Media-Äußerungen zu beurteilen.

Eine Unvereinbarkeit kann sowohl in einer einzelnen Äußerung als auch in der Gesamtbetrachtung mehrerer Äußerungen begründet sein. Dabei ist stets eine Beurteilung nach Maßgabe allerrechtlichen und ethischenVorgaben vorzunehmen. 

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