Experte hat Bedenken

Kippt die EU die ORF-Steuer?

20.06.2023

Die ORF-Steuer könnte doch noch kippen. Da es sich technisch gesehen um eine neue Beihilfe handelt, könnte die EU-Kommission noch intervenieren. 

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Novelle zum ORF-Gesetz hat am Dienstag mit Stimmen von ÖVP und Grünen den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Kritik am Reformpaket, das etwa anstelle der gerätegekoppelten GIS-Gebühr einen neuen ORF-Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat sowie mehr Möglichkeiten für den Sender im digitalen Raum vorsieht, kam erneut von der Opposition. Die SPÖ vermisst eine soziale Staffelung des Beitrags, während die FPÖ ein Aus für die Haushaltsabgabe fordert.

Die Novelle soll ab 1. Jänner 2024 in Kraft treten und sieht vor, dass 525.000 Haushalte mehr als bisher die GIS-Gebühren zahlen müssen. Dadurch würde der ORF satte 710 Millionen Euro pro Jahr einstreichen. 

EU-Kommission könnte ORF-Steuer kippen

Universitätsprofessor Christoph Urtz, Professor im Fachbereich Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Universität Salzburg, analysierte die neue Haushaltsabgabe aus Sicht des EU-Rechts. Er wurde von der FPÖ in den Verfassungsausschuss geladen. Da es sich technisch gesehen um eine neue Beihilfe handelt, müsse das neue ORF-Gesetz von der EU-Kommission genehmigt werden.  

Wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt?

Urtz ortet auch viele weitere Probleme in der neuen Novelle. So sehe er den Gleichheitsgrundsatz mehrfach verletzt, etwa bei der Kompensation des ORF für den Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung. Auch sei zwar für gewisse Gruppen eine Befreiung von der Abgabe vorgesehen, für andere, wie Blinde und schwer Sehbehinderte, weiterhin nicht.

Außerdem könne sich für manche Personen eine Doppel- und Dreifachbelastung ergeben, was auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde. Für Urtz könnten etwa Geringverdiener von den verpflichtenden Gebühren ausgenommen werden. Die Armutsgrenze könnte hier als Richtwert dienen. Demzufolge würden Personen, die weniger als 1.400 Euro netto pro Monat zur Verfügung haben, von der ORF-Steuer ausgenommen sein. 
 

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