Justizanstalten

Gebetsteppich-Verleih im Häf'n: FPÖ bohrt nach

04.02.2026

Justizministerin Anna Sporrer musste sich in einer aktuellen Anfrage mit Gefängnis-Gebetsteppichen beschäftigen. 

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Dementsprechend muss auch Gefängnisinsassen die freie Religionsausübung ermöglicht werden. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Schuh wollte nun in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wie hoch die Kosten dafür sind. 

Er fragte etwa, wie hoch der "gegenständliche Wert aller in den Justizanstalten im Bestand befindlichen Gebetsteppiche in Österreich" ist. Oder, ob sich Insassen die Farbe aussuchen dürfen? 

Die Antwort von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ): Für Ausgaben, die das Praktizieren des Glaubens sicherstellen, gibt es keine eigene Finanzposition. Eine manuelle Auswertung übersteige aber den vertretbaren Verwaltungsaufwand.

Grundsätzlich hält sie aber fest: Der Wunsch nach religiösen Symbolobjekten wird durch die in der Vollzugseinrichtung tätige Seelsorge erfüllt. Zudem seien Andachtsgegenstände und ein Andachtsbuch des Glaubensbekenntnisses bei der Aufnahme zu belassen. 

Gebetsteppich-Verleih 

Fallweise würden für Musliminnen und Muslime Gebetsteppiche angeschafft, die dann Inhaftierten zur Verfügung gestellt werden. Aber: "Diese Teppiche verbleiben im Eigentum der jeweiligen Anstalt". Häftlinge müssen ihn also bei der Entlassung oder einer Vollzugsortänderung zurückgeben. Danach wird der Gebetsteppich wieder an andere Insassen verliehen.

Auch Seelsorger und die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) stellen Gebetsteppiche zur Verfügung.