Mehrere Experten fordern, Inhaftierte früher frei zulassen, um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten.
Sollen Inhaftierte einen Teil ihrer Strafe erlassen bekommen, um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten? Das fordern zumindest einige Experten. So auch Christian Grafl, Professor für Kriminologie an der Universität Graz, der am Sonntagabend zu Gast in der "ZiB2" war.
Konkret sollen alle, die zu maximal einem Jahr Haft verurteilt wurden, vorzeitig entlassen werden, um das System zu entlasten. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will den Vorschlag prüfen, zeigte sich aber skeptisch.
Die überfüllten Gefängnisse, so Grafl, hätten mehrere Ursachen. Darunter die zunehmenden Verschärfungen in der Strafenpraxis und der Gesetzgebung. Dadurch gebe es auch mehr unbedingte Freiheitsstrafen, "die auch immer länger werden".
Einmalige bedingte Entlassung
Daher fordern er - und auch andere Experten - "einmalige bedingte Entlassung" angelehnt an frühere Amnestie-Gesetze, die in der Republik durchaus üblich gewesen seien. Kurze unbedingte Freiheitsstrafen, also unter einem Jahr, könnten nach der Hälfte entlassen werden - mit einer Probezeit.
Wird Österreich dadurch nicht unsicherer? "Nein, das ist ein Irrtum", so Grafl. Es sei durchaus üblich, dass Menschen früher entlassen werden. Das unterminiere nicht die Justiz und macht "Österreich ganz sicher nicht unsicherer".
Bewährungshilfen nur auf freiwilliger Basis
Ein weiterer Faktor, den unter anderem auch Sporrer kritisch sieht, sind die freiwilligen Bewährungshilfen, die die Experten fordern. Eine Pflicht, so Grafl, würde das ohnehin überlastete System aber noch mehr belasten. Der zuständige Verein Neustart sei etwa bereits am Limit. Die Bewährungshilfe müsse daher freiwillig sein.
Und wer würde dann freikommen? Laut dem Experten gebe es derzeit rund 4.500 Personen mit teilbedingten Strafen, wo der unbedingte Teil nicht länger als ein Jahr ist. Knapp über 40 Prozent davon seien Vermögensstraftäter, aber auch etwa Körperverletzung. Klar sei aber: Man lasse damit nicht "die Mörder und Totschläger" frei.
Weitere Ausweitung der Fußfessel?
Eine weitere Ausweitung der Fußfessel sei zwar auch kein "schlechter Vorschlag", würde aber zu einer "organisatorischen Überlastung" führen, so Grafl. Denn: Nur mit dem Anlegen der Fußfessel sei es ja noch nicht getan. Das sei "gar nicht so einfach".
Generell hielt Grafl fest, dass in Österreich im internationalen Vergleich "sehr viele kurze Haftstrafen" verhängt würden. Dabei sollte die Haft "nur das letzte Mittel" sein.