VwGH
U-Ausschuss-Hammer: Beugestrafe gegen Benko unzulässig
17.02.2026Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Beugestrafe gegen René Benko im U-Ausschuss unzulässig war.
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Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Covid-Finanzierungsagentur COFAG wurde 2024 eine Beugestrafe gegen Signa-Pleitier René Benko verhängt. Er verweigerte die Aussage.
Die Beugestrafe wurde nun aber vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als unzulässig zurückgewiesen. Der Bund muss nun die Aufwendungen in der Höhe von 1.346,50 Euro binnen zwei Wochen ersetzen.
Insgesamt wurden drei Beugestrafen verhängt, wobei das Bundesverwaltungsgericht bereits in zwei Fällen feststellte, dass die Aussageverweigerung zulässig war. Die tatsächlich verhängte Beugestrafe betraf Fragen zum "Chalet N". Benko wollte hier grundsätzlich keine Auskunft geben, da Verfahren anhängig seien.
Benko hätte gar nicht mehr aussagen können
Argumentiert wird damit, dass eine Beugestrafe wegen ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage nur verhängt werden darf, solange sie zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks - also einer Aussage - notwendig und überhaupt noch möglich ist. Das sei bei Benko nicht der Fall gewesen, da er nicht noch einmal geladen hätte werden können. Die Beweisaufnahme war zu dem Zeitpunkt bereits beendet.
Konkret endete die Beweisaufnahme am 22. Mai 2024, der Antrag auf Verhängung der Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht wurde erst am 29. Mai gestellt.