Beschluss

Bohrn-Mena-Klage gegen FPÖ: DAS muss Nepp jetzt veröffentlichen

17.08.2025

Bei seiner Klageflut gegen Hasskommentare und -Postings verbucht Sebastian Bohrn Mena einen weiteren Zwischenerfolg. 

Zur Vollversion des Artikels
© APA / zVg (oe24 Montage)
Zur Vollversion des Artikels

Publizist Sebastian Bohrn Mena will sich gegen Hasskommentare im Netz wehren. Im Gespräch mit oe24 spricht der Autor von „digitaler Gewalt“, die er und seine Frau tagtäglich zu spüren bekämen. Damit soll jetzt Schluss sein. Wie von oe24 berichtet, klagt das Ehepaar nun Hunderte solcher Postings – und das mit Erfolg.

Auch prominente Namen tauchen immer wieder auf, wie etwa jüngst Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp. Hier hat das Landesgericht für Strafsachen mit Beschluss vom 12. August angeordnet, dass die FPÖ-Wien als Medieninhaberin des Facebook-Profils von Nepp eine Mitteilung veröffentlichen muss. In dieser gerichtlich angeordneten und unter Androhung gerichtlichen Zwangs zu publizierenden Mitteilung wird darüber informiert, dass auf Antrag von Bohrn Mena aufgrund einer Vielzahl von beleidigenden Kommentaren ein verschuldensunabhängiges medienrechtliches Verfahren gegen die FPÖ Wien anhängig ist.

Derbe Beleidigungen in den Kommentaren

oe24 liegt die entsprechende Mitteilung bereits vor. Auch einige Beispiele von Kommentaren, die sich unter Nepps Postings befanden und teils noch befinden werden darin angeführt. So hieß es dort etwa „Schw*nzlutscher“, „Zipfelkla*scher“, „Arschl*ch“ und mehr. (Die Schimpfwörter wurden von oe24 zensiert). Die Kommentare reichen teilweise bis ins Jahr 2021 zurück, seither gilt das „Hass im Netz“-Gesetz.

Bohrn Mena übermittelte oe24 auch einige Screenshots von Kommentaren, die sich unter Posts von Nepp auf Facebook finden. „Mit diesen Meldungen hat sich diese Person selber zum Abschuss freigegeben“.

© zVg

Oder besonders geschmacklos: „In Chile wäre er aus dem Stadion nicht rausgekommen.“ Eine Anspielung auf den Putsch in Chile, wo im Nationalstadion von Santiago Opfer interniert, gefoltert und getötet wurden. Bohrn Menas Opa – er war sozialistischer Landeshauptmann von 1970 bis 1973 – wurde auch verhaftet und in das Stadion gebracht. Dort führte man eine „Schein-Erschießung“ an ihm durch. Er kam schließlich ins Wüstengefängnis Chacabuco, wo er zwei Jahre lang gefoltert wurde. Er konnte überleben. Viele seiner Landsleute konnten das nicht.

© zVg

Im Beschluss des Landesgerichts wird zudem begründet, weshalb Nepp die Mitteilung auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen muss. So sei eine „Wahrscheinlichkeit vorliegend gegeben“, dass die von Dominik Nepp nicht entfernten Äußerungen den objektiven Tatbestand der Beleidigung erfüllen.

Anwalt sieht "Weckruf"

„Ich finde es beschämend, dass man die stimmenstärkste Partei des Landes gerichtlich dazu zwingen lassen muss, strafrechtlich relevante Äußerungen auf dem Profil eines ihrer bekanntesten Politiker löschen zu lassen“, so Bohrn Mena zu dem Beschluss.

Für Anwalt Robert Kerschbaumer – er ist auf Hass im Netz spezialisiert – ist der Beschluss ein „Weckruf“. Und: „Der Medieninhaber, die FPÖ Wien, trägt die Haftung für die Inhalte auf dem Profil ihres Obmanns. Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz hat die Verjährungsbeschränkung entfernt und damit die Möglichkeit eröffnet, Kommentare auch Jahre nach ihrer Veröffentlichung mit gerichtlicher Hilfe entfernen zu lassen - ein Instrument, das wir konsequent nutzen werden, um die Rechte meines Mandanten durchzusetzen und die FPÖ Wien und ihren Obmann Dominik Nepp in die Verantwortung zu nehmen.“

Bohrn Mena: Bisher nur blaue Funktionäre 

Auffallend seien laut Bohrn Mena bisher zwei Dinge: Parteifunktionäre oder Politiker, die bisher ausgeforscht werden konnten, seien alle von der FPÖ. „ÖVP, SPÖ, NEOS oder Grüne waren bisher noch nie dabei“, so der Publizist. Und: „Ein großer Teil der Täter ist männlich und besser gestellt. Von Anwälten, über Architekten, Piloten bis hin zu leitenden Angestellten war schon alles dabei“.

Möglich macht die Klageflut übrigens ein Prozessfinanzierer. Denn pro Klage werden Kosten zwischen 300 und 500 Euro fällig. Im Erfolgsfall – was eigentlich immer gegeben sein dürfte – behält sich der Finanzierer allerdings auch einen Großteil des Geldes ein.

Niemanden "in den finanziellen Ruin treiben" 

Bohrn Mena betont zudem, dass man auch vergleichsbereit sei, falls sich jemand entschuldigt und Reue zeigt. Zudem will man niemanden „in den finanziellen Ruin treiben“. Es gehe darum, „Verurteilungen zu erwirken, die dann andere abschrecken“.

Die Klageflut zeigt jedenfalls Wirkung und führt zu merklichen Verbesserungen. Laut Bohrn Mena sei seither die Zahl der Hasskommentare deutlich zurückgegangen.
  

Zur Vollversion des Artikels