(K)eine Amnestie

Pflege-Debakel geht nach Einigung weiter

11.01.2008

Nur wenige Stunden nach der Einigung sind in der Pflege-Debatte erneut "Unstimmigkeiten" innerhalb der Koalition aufgetreten.

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Sozialminister Erwin Buchinger erklärte, der Rückforderungsverzicht würde keinesfalls eine Verlängerung der Amnestie bedeuten. Aus dem Minister-Büro hieß es, wer eine Anzeige erhält und bis dahin seine Betreuungskraft nicht angemeldet hat, dem drohe sehr wohl eine Verwaltungsstrafe. Im Büro von Vizekanzler Finanzminister Wilhelm Molterer wurde dies zurückgewiesen: Auch die Verwaltungsstrafen würden unter den Rückforderungsverzicht fallen.

Amnestie oder keine Amnestie?
Damit dürfte der Streit in eine weitere Runde gehen. Denn laut Sozialministerium nützt es nichts, wenn man erst nach erfolgter Anzeige seine illegale Betreuungskraft anmeldet: Eine Amnestie würde bedeuten, "dass auch nach dem 1.1.2008 jemand, der wegen illegaler Beschäftigung einer Betreuungsperson angezeigt oder aufgegriffen wird, nicht bestraft werden würde", so Buchinger. Genau das Gegenteil sei aber nun der Fall: "Ein illegaler Beschäftiger würde bestraft werden", so der Sozialminister.

Buchinger: Beim "Erwischen" drohen Strafen
Zu dem von der Regierung am Freitag beschlossenen Rückforderungsverzicht erklärte Buchinger, dieser stelle sicher, dass man von sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Nachforderungen befreit wird, die bis zum 31. Dezember 2007 entstanden sind. Voraussetzung sei freilich, dass man bis zum 30. Juni 2008 sein Betreuungsverhältnis legalisiert. Wird man früher erwischt, drohen eben Verwaltungsstrafen und Rückforderungen.

Molterer: Keine Strafen bis 30. Juni 2008
Im Büro Molterers teilt man diese Ansicht nicht. Der Sprecher des Vizekanzlers verwies auf eine Aussage im Ministerrat, nach welcher auch bei nachträglicher Anmeldung auch von Strafen abgesehen werden soll. Es werde aber ohnehin zu keinen Anzeigen kommen, gab man sich überzeugt.

Hier lesen Sie alles über die Beschlüsse der Regierungsklausur.

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