Todesursache

Pilnacek-Tod: Brandaktuelles Gutachten ist da!

13.02.2026

Knalleffekt im Ermittlungsverfahren zum Ableben von Sektionsleiter Christian Pilnacek: Ein neues Gutachten bestätigt Ertrinkungstod und findet keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod oder ein Tötungsdelikt.

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Auf mehr als 110 Seiten kommt die Gutachterin zu folgendem Schluss: "Nach Umständen und Befunden ist am ehesten von einem suizidalen Ertrinken auszugehen."

Für einen Unfall oder ein Tötungsdelikt ergebe sich aus den Umständen und Befunden aus gerichtsmedizinischer Sicht keine Anhaltspunkte.  

Detailliert wird auch auf die öffentlich diskutierten Einschätzungen des Unfallchirurgen Dr. Schaden und der Gerichtsmediziner Dr. Longato und Univ.-Prof. Dr. Tsokos eingegangen (die von Peter Pilz beauftragt worden sind).

Tod durch suizidales Ertrinken

Im brandaktuellen Gutachten kommt Univ.-Prof.in Dr.in Elke Doberentz zu folgenden Ergebnissen: „Die Todesursache des Mag. Pilnacek ist ein Ertrinken. […] Konkurrierende Todesursachen, weder aus innerer krankhafter Ursache noch anderweitige traumatische Todesursachen, konnten nicht festgestellt werden."

Staatsanwaltschaft Eisenstadt beauftragte Gutachten

Im Zuge der Prüfung einer allfälligen Fortführung der Ermittlungen in der Causa um das Ableben des am 20. Oktober 2023 verstorbenen Christian Pilnacek hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Leiterin des Instituts für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck, Elke Doberentz, beauftragt, ein Gutachten zur Frage der Todesursache von Christian Pilnacek und zur Frage des Vorliegens eines allfälligen Fremdverschuldens zu erstatten.

Verschiedene Verletzungen  

Pilnacek wies verschiedene Verletzungen durch die Einwirkung stumpfer und schürfender Gewalt an sturz- und anstoßtypischen Prädilektionsstellen auf, die zwanglos mehrfachen Anstoß- oder Sturzgeschehen zuzuordnen sind, heißt es im neuen Gutachten.

Es fanden sich keine Verletzungen an schlagtypischer Lokalisation. Es handelt sich um "Bagatellverletzungen ohne jedweden eigenen
todesursächlichen Stellenwert.“

Obduktion nach Leichenfund

Nach dem Auffinden von Pilnaceks Leichnam in einem Seitenarm der Donau in Rossatz bei Krems wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Krems an der Donau eine Obduktion angeordnet. "Die Anordnung einer Obduktion erfordert keinen Anfangsverdacht einer Straftat", hält die Oberstaatsanwaltschaft Wien fest.

"Sie ist schon dann ausdrücklich zulässig, wenn (bloß) nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod durch eine Straftat verursacht worden ist (§ 128 Abs 2 StPO)." Diesfalls liege die Anordnung im Ermessen der Staatsanwaltschaft und der Zweck der Obduktion bestehe darin,  allfällige bestimmte Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat (also einen Anfangsverdacht) ans Licht zu bringen.

© oe24

© Fuhrich
 

Im Jänner besichtigten Parlamentarier für den Pilnacek-U-Ausschuss den Leichenfundort.

© Fuhrich

"Nicht die Aufgabe von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft"

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hält als Oberbehörde der Staatsanwaltschaft fest: "Ohne einen (aus der Obduktion resultierenden) Hinweis auf Fremdverschulden ist eine darüber hinausgehende Ergründung der näheren Ursachen oder Hintergründe eines Todesfalls gemäß StPO nicht die Aufgabe von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft."

Der bestellte gerichtsmedizinische Sachverständige Dr. M. konnte auf Grundlage der von ihm durchgeführten Obduktion und ergänzend eingeholter chemischer (auch toxikologischer) Analysen keine bestimmten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat anführen.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien schildert zum Ermittlungsverfahren nach Pilnaceks Tod:

  • Nachdem auch der Abschlussbericht des LKA Niederösterreich vom 8. Jänner 2024 keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat aufwies,
  • die Ermittlungen keinen Hinweis auf Fremdverschulden, also keinerlei Tatverdacht gegen bekannte oder unbekannte Personen ergaben und
  • ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau zur Einstellung des Verfahrens seitens Oberstaatsanwaltschaft Wien und Bundesministerium für Justiz geprüft und genehmigt wurde,
  • wurde das Ermittlungsverfahren am 1. März 2024 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt.

Die seitens der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in diesem Verfahren gesetzten Schritte sind laut Oberstaatsanwaltschaft "auch retrospektiv in keiner Weise zu beanstanden."

Zumal Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme von Beweisen nur soweit in Rechte und Pflichten von Personen eingreifen dürften, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich sei (Legalitätsprinzip).

  • Bei der Obduktion handelt es sich um die einzige durch die Staatsanwaltschaft anzuordnende Ermittlungsmaßnahme nach der StPO, die das Gesetz ausdrücklich auch bei fehlendem Anfangsverdacht erlaubt.
  • Rund ein Jahr nach der Verfahrenseinstellung berichteten Medien im Jahr 2025, dass von dritter Seite eingeholte Meinungen von Gerichtsmedizinern andere Schlüsse nahelegen würden, als jene des im Verfahren tätig gewordenen Sachverständigen. Im Rahmen der ihr obliegenden Fachaufsicht wies die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau daher am 22. April 2025 an, zu prüfen, ob Gründe für eine Fortführung des Verfahrens vorliegen und zu diesem Zweck insbesondere die kolportierten medizinischen Expertisen beizuschaffen sowie bei der WKStA zu erheben, ob mit Blick auf eine dort laufende Auswertung der Daten der Smartwatch Mag. Pilnaceks nähere Aussagen zu den Umständen seines Todes möglich wären.  
  • Aufgrund der Ende August/Anfang September 2025 in einigen Medien intensiv vorgetragenen Kritik an der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau war anzunehmen, dass das weitere Vorgehen der genannten Staatsanwaltschaft in dieser Strafsache von ins Gewicht fallenden Teilen der Öffentlichkeit nicht mehr als unbefangen wahrgenommen werden würde. Ohne Anlass für eine Beanstandung an der bisherigen Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau, hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Sache daher mit Verfügung vom 4. September 2025 gemäß § 28 Abs 1 StPO der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen.

Prüfung der Smartwatch noch nicht abgeschlossen

Eine ergänzende Auswertung der Daten der Smartwatch des einflussreichen Christian Pilnacek durch den bereits seitens der WKStA mit diesen Daten befassten IT-Experten der Justiz wurde im Juni 2025 noch von der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau veranlasst und ist noch nicht abgeschlossen.  

Der Auswertungsbericht der Smartwatch wird wohl erst in den nächsten Wochen vorliegen.

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