K1 nur mit Symptomen in Quarantäne

Affenpocken-Verordnung: Bis zu vier Wochen Quarantäne

24.05.2022

Kontaktpersonen werden nur abgesondert, wenn sie Symptome entwickeln.

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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Die von den Gesundheitsbehörden in den Ländern erwarteten Empfehlungen für den Umgang mit Kontaktpersonen von Affenpocken-Patienten sind öffentlich. Das Gesundheitsministerium veröffentlichte diese ebenso wie die Falldefinition für Affenpocken am späten Dienstagvormittag. Derzeit gebe es keine weiteren Verdachtsfälle von Infektionen mit dem Affenpockenvirus, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) der APA.

K1-Personen werden registriert

Manches in den Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement kommt durchaus aus der Corona-Pandemie bekannt vor: Es gibt Typ I- und Typ II-Kontaktpersonen, was nach der Intensität des Kontakts definiert wird. Typ I sind Hochrisikokontakte, "die direkten Kontakt mit Hautläsionen (alle Stadien, inklusive Krusten) oder Schleimhäuten eines symptomatischen Affenpockenfalles, dessen Körperflüssigkeiten oder zu potenziell infektiösem Material" haben, wie es in den Empfehlungen heißt. Dies wird in der Folge näher definiert. Typ I-Kontakte sind demnach Sexualpartner, Menschen, die zum Beispiel beim Reinigen in kontaminierten Räumen Gefahr laufen, Atemwegssekret-Tröpfchen oder aufgewirbelten, virusbelasteten Staub einzuatmen, Haushaltskontakte oder Ähnliches - zum Beispiel eine Übernachtung im selben Raum -, Hautkontakt mit geteilter Kleidung, Bettwäsche oder geteilten Gebrauchsgegenständen, wozu auch Gegenstände am Arbeitsplatz zählen, Personen mit Hautverletzungen durch geteilte scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln oder Klingen) und Passagiere in Flugzeugen, Bussen und Zügen mit zumindest acht oder Stunden Fahrdauer.

Typ II-Kontakte sind kurze soziale Kontakte, Arbeitskolleginnen und -kollegen, die sich kein Büro teilen, kurze Aufenthalte im Fitness-Studio, Sauna, Bad oder Ähnliches ohne sexuellen Kontakt und Personen mit adäquater persönlicher Schutzausrüstung. Dazu zählen FFP2- oder höherwertige Masken, langärmelige Schutzmäntel, Schutzbrille und Handschuhe.

Bei Typ I-Kontakten empfehlen die Experten des Gesundheitsressorts zunächst einmal die namentliche Registrierung mit der Erhebung von Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsort, Berufstätigkeit und Wohnverhältnissen durch die zuständige Gesundheitsbehörde - kurz das Contact Tracing.

K1 nur mit Symptomen in Quarantäne

Die Kontaktpersonen sollen zudem durch die zuständige Gesundheitsbehörde über Symptomatik und Progression der Erkrankung aktiv informiert werden, außerdem sollte ihr Gesundheitszustand durch die Behörde für die Dauer von 21 Tagen nach Letztexposition in Form einer täglichen telefonischen Kontaktaufnahme überwacht werden. Wenn Symptome wie Fieber, Ausschlag usw. innerhalb von 21 Tagen nach Letztexposition auftreten, soll die zuständige Behörde einen labordiagnostischen Test veranlassen. Die Person sollte sich sofort selbst isolieren, bis die Affenpocken-Infektion ausgeschlossen werden kann. Kontakt mit immunsupprimierten und schwangeren Menschen sowie Kindern unter zwölf Jahren sollten auch am Arbeitsort vermieden werden, ebenso enge physische Kontakte und Kontakte mit Haustieren. Dazu muss auf die Handhygiene und die Hygiene beim Husten, Niesen und Schnäuzen geachtet werden. Drei Punkte - Contact Tracing, Information und Selbstüberwachung - werden auch für Typ II-Kontakte empfohlen.

Das Gesundheitsministerium wies erneut darauf hin, dass mit Affenpocken infizierte Menschen für die gesamte Dauer der Erkrankung von zwei bis vier Wochen selbst ansteckend sind. Es gibt ein Präeruptives (oder Prodromal-) und ein eruptives Stadium. Ersteres ist durch anfänglich plötzlich einsetzendes hohes Fieber (38,5 - 40,5 Grad Celsius), Kopf- und Muskelschmerzen, Erschöpfung und sehr häufig Lymphknotenschwellung - vor allem im Hals- und Nacken sowie im Leistenbereich -, eventuell auch durch Husten, Unwohlsein und manchmal durch Durchfälle gekennzeichnet.

Das Eruptive Stadium tritt nach ein bis drei Tagen ein, es bilden sich Hautveränderungen. Zunächst gibt es Ausschläge im Mund-Rachenraum, im Gesicht, an den Händen und Unterarmen gefolgt von einer Ausbreitung in Richtung des Körperzentrums. Dies verläuft in weiterer Folge mit den pockentypischen sogenannten Effloreszenz-Stadien von begrenzten Farbänderungen der Haut über Bläschen und Pusteln bis zu den Krusten. Davon kann auch der Genitalbereich betroffen sein. Schließlich heilen die Krusten ab. Erst wenn diese vollständig verschwunden sind, ist der Patient nicht mehr ansteckend.

Bei der Falldefinition gibt es in Ergänzung der eben beschriebenen klinischen Kriterien weitere Parameter wie zum Beispiel epidemiologische: Das betrifft etwa Kontakt zu potenziell infizierten Tieren, in Afrika endemische Arten, Reiserückkehrer aus west- oder zentralafrikanischen Ländern und/oder Kontakt mit einem wahrscheinlichen oder bestätigten humanen Affenpocken-Fall. Und es gibt labordiagnostische Kriterien: Das sind Nachweise über das Vorliegen einer Orthopoxvirus-Infektion (zum Beispiel Orthopoxvirus-spezifische positive PCR ohne Sequenzierung) oder Nachweise von Affenpockenvirus-spezifischen Nukleinsäuren in einer klinischen Probe mittels PCR3 oder Sequenzierung.

Unterschieden wird auch zwischen Verdachts-, wahrscheinlichen und bestätigten Fällen. Verdachtsfälle sind demnach Menschen, die mindestens eines der epidemiologischen Kriterien erfüllen, Fieber oder einen Ausschlag unbekannter Ursache aufweisen und zwei oder mehr unspezifische Symptome zeigen, die innerhalb von 21 Tagen nach dem letzten Kontakt (in Bezug auf die epidemiologischen Kriterien haben).

Wahrscheinliche Fälle sind Patienten mit Ausschlag unbekannter Ursache, einem oder mehreren weiteren Affenpockensymptomen und einem der folgenden weiteren Punkte: Dazu gehören ein positives Labortestergebnis auf eine Orthopoxvirus-Infektion, eine entsprechende Reisehistorie, eine epidemiologische Verbindung zu einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall oder multiple oder anonyme Sexualkontakte innerhalb der vergangenen 21 Tage. Wahrscheinliche Fälle sind auch Menschen mit entsprechendem Ausschlag. Bestätigte Fälle sind schließlich solche, die in einem Labor entweder durch einen Affenpocken-PCR-Test oder durch einen Orthopoxvirus-spezifischen PCR-Test und Bestätigung durch Nukleotidsequenzbestimmung festgestellt wurden.
 

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