Verkehrsüberwachung

Radarfotos sollen auch für Fahndung verwendet werden

17.04.2008

Das Liberale Forum befürchtet, dass sich unter dem Begriff "Verkehrsüberwachung" die Kfz-Kennzeichenspeicherung versteckt.

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Mit Hilfe etwa der Asfinag-Kameras sei eine verdachtsunabhängige Kennzeichenspeicherung und Weitergabe an die Sicherheitsbehörden geplant, so LIF-Chef Alexander Zach am Donnerstag. Das LIF befürchtet einen Eingriff in die Grundrechte und will Auskunft von Innenminister Günther Platter.

"Überwachung bringt nichts"
Die Daten könnten mit den Fahndungslisten abgeglichen werden, um so gestohlenen Autos auf die Spur zu kommen. Eine Maßnahme, die das LIF als wenig effektiv empfindet. Ein Testbetrieb in Niederösterreich habe gezeigt, dass lediglich 0,4 Prozent der im vergangenen Jahr gestohlenen Autos dadurch gefunden worden seien, so Hans Zeger, Obmann der ARGE-Daten."Die Polizei weicht in den Bereich der Vorratsdatenspeicherung aus." Klassische Fahndungsmethoden könnten durch die befürchtete Maßnahme der Regierung nicht ersetzt werden, außerdem sei eine derartige Videoüberwachung leicht zu übergehen.

Eine weitere Befürchtung des LIF und der ARGE-Daten: Um die Kfz-Kennzeichenspeicherung durchzusetzen, bedürfe es gar keiner Änderung im Sicherheitspolizeigesetz. Eine Novelle des Datenschutzgesetzes lese sich bereits "wie eine Durchführungsverordnung des Sicherheitspolizeigesetzes", so Zeger. Diese würde eine Weitergabeverpflichtung privater Videoaufzeichnungen an die Sicherheitsbehörden beinhalten - also auch der Asfinag. Zeger: "Da ist jetzt wirklich Feuer am Dach."

Parlamentarische Anfrage
Umgesetzt solle die "Verkehrsüberwachung" - Punkt 28 im Arbeitsplan der Regierung - im Juni werden. Was wirklich dahintersteckt will Zach nun via parlamentarischer Anfrage an Platter wissen. Und er stellt klar: "Es geht uns nicht darum, dass wir gegen alles sind, was mit Überwachung zu tun hat." Platter verfahre allerdings ohne Rücksicht auf die Grundrechte und ohne ausführliche Diskussion. Das LIF fordert unter anderem anlassbezogene Überwachung nur auf konkreten Verdacht, eine Verankerung in der Strafprozessordnung

Innenministerium: "Falsche Behauptungen"
Das Innenministerium hat die Befürchtung des Liberalen Forums bezüglich einer Einführung der Kfz-Kennzeichenspeicherung als "Verunsicherung mit falschen Behauptungen" bezeichnet. Es sei weder eine verdachtsunabhängige Speicherung mit Hilfe von ASFINAG-Kameras geplant noch ein automatischer Abgleich, hieß es in einer Stellungnahme am Donnerstag. Es gehe um Radarfotos und Daten der Section Control im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren, die zu Fahndungszwecken und Aufklärung von Straftaten verwendet werden können.

Das Ministerium stellte klar, dass es sich bei dem Punkt "Verkehrsüberwachung" im Arbeitsprogramm der Regierung um eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung (STVO) handle. Aufgrund des VfGH-Urteils zur Section Control wurde vom Infrastrukturministerium eine neue Verordnung erlassen. Im Zuge dessen sei auch eine Novelle der STVO notwendig, um Rechtssicherheit zu garantieren. "Es wäre doch absurd diese Daten für Verwaltungsverfahren zu verwenden, nicht aber zur Fahndung und Aufklärung", heißt es weiter in der Stellungnahme. Das Bewegungsverhalten von unverdächtigen Verkehrsteilnehmern sei "weder von Interesse noch von Nutzen für die Behörden".

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