Entscheidung

4 Jahre Haft für Egisto Ott: Spionage, Bestechung & Amtsmissbrauch

20.05.2026

Der ehemalige Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, ist am Wiener Landesgericht am Mittwoch von einem Geschworenengericht einstimmig wegen Amtsmissbrauchs und Spionage verurteilt worden.

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Die Strafe: Egisto Ott muss vier Jahre und einen Monat in Haft! Brisant: Der Richter schloss für die Hälfte der Haftzeit eine Fußfessel aus: Wenn das Urteil hält, dann muss der Kärntner also definitiv ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ott soll ohne dienstlichen Auftrag Personenabfragen gemacht und allerlei Tätigkeiten für den russischen Geheimdienst entfaltet haben.  

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Daten, Handys und Laptops über Marsalek nach Moskau

Egisto Ott wurde vom Gericht schuldig erkannt, im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB ohne dienstlichen Auftrag wiederholt Personendaten abgefragt zu haben. Auch mehrere Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums, die 2017 bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen waren, sollen von Ott über den ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek den Weg zum FSB gefunden haben.

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Ott wurde weiters schuldig erkannt, einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdienstes überlassen zu haben, wofür Ott 20.000 Euro erhalten haben soll, weshalb er auch der Veruntreuung für schuldig befunden wurde. Auch der Bestechlichkeit wurde er schuldig erkannt.

"Fehleranalyse" nach Tiergartenmord

Darüber hinaus soll er nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord - ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen - für den russischen Nachrichtendienst eine "Fehleranalyse" erstellt haben. Auch in diesem Anklagepunkt wurde er schuldig gesprochen.

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Gegen Ott und einen mitangeklagten Polizisten wurde seit mittlerweile vier Monaten verhandelt. Beide Angeklagten hatten sich zu sämtlichen wider ihnen erhobenen Vorwürfen nicht schuldig bekannt. Freigesprochen wurde Ott nur vom Vorwurf des Betrugs und in einem Fall der Bestechlichkeit.