Skandal-Asylheim

Strafanzeige gegen Waldhäusl eingebracht

© FPÖ Klub NÖ
Anzeige wegen Freiheitsentziehung und Missbrauch der Amtsgewalt
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Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat Strafanzeige gegen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl in der Causa Asyl-Unterkunft in Drasenhofen eingebracht. Er beantragt, ein Verfahren einzuleiten und das Verhalten des niederösterreichischen Regierungsmitglieds in Richtung §§ 99 (Freiheitsentziehung) und 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) zu prüfen. Zanger beruft sich auf Medienberichte.

Der Anwalt weist in seiner der APA vorliegenden Anzeige an die Staatsanwaltschaft Korneuburg darauf hin, dass Freiheitsentziehung bzw. Freiheitsentzug ein Eingriff in das international anerkannte Menschenrecht auf persönliche Freiheit durch staatliche Organe auf gesetzlicher Grundlage sei. Es sei keine Gerichtsentscheidung zugrunde gelegen, die ein solches Verhalten gerechtfertigt hätte. Nach den Presseberichten handle es sich um einen Freiheitsentzug unter besonders unmenschlichen Bedingungen, die den minderjährigen Jugendlichen erheblichen psychischen Schaden zugefügt haben.

Mit Vorsitz gehandelt

Im Hinblick darauf, dass sich der Verdächtigte in seiner Funktion als zuständiger niederösterreichischer Landesrat diese Vorgehensweise ausgedacht und diese angeordnet und durchführen habe lassen, habe er mit Vorsatz gehandelt, die betroffenen Minderjährigen in ihrer Freiheit zu berauben. Er hat laut Zanger dadurch auch den Tatbestand des § 302 StGB verwirklicht.

Waldhäusl mit Kritik an Mikl-Leitner

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) hat nach der Räumung der Asyl-Unterkunft in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) am Freitag Kritik an Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) geübt. Der Landeshauptfrau scheine der Schutz der Täter wichtiger als jener der Opfer und der Bevölkerung, merkte er am Montag an.


Er hoffe nur, "dass LH Mikl-Leitner auch dann die Verantwortung übernimmt und die Konsequenzen zieht, wenn wieder gewalttätige Übergriffe passieren", sagte Waldhäusl. Die Landeshauptfrau habe den Schutz für straffällig gewordene Täter übernommen. "Einige werde ich aufgrund ihrer gerichtlichen Verurteilungen und ihrer einsetzenden Volljährigkeit ohnehin in etwa einem Monat abschieben lassen", kündigte Waldhäusl an.