Nationalrat

UVP-Novelle unter Kritik verabschiedet

25.10.2018

ÖVP und FPÖ stimmten für Novelle - Opposition übt harte Kritik. 

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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 Der Nationalrat hat am Donnerstag die Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung verabschiedet, die eine Beschleunigung bringen soll. Kritiker monieren, es würden Rechte von Nicht-Regierungsorganisationen einschränkt. Dass es hier in letzter Minute noch zu einer leichten Entschärfung kam, konnte die Kritik der Opposition am Schluss des Plenartages nicht dämpfen.
 
Damit eine Nichtregierungsorganisation Parteienstellung in einem UVP-Verfahren erhält, muss der Verein künftig aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen; ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen.
 

Entschärfung

Ursprünglich war auch vorgesehen, dass die NGOs 100 Mitglieder namhaft machen müssen, um im Verfahren entsprechend anerkannt zu werden. Dem ist zwar auch gemäß einem am Abend eingebrachten ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag so, doch sind die Namen nun nicht der Behörde zu nennen, sondern dieser nur die Anzahl "glaubhaft zu machen". Das heißt, man kann die Namen auch Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten nennen, die dann eine entsprechende Zertifizierung vornehmen.
 
Diese Entschärfung ließ die Kritik der Opposition in der Debatte allerdings nicht verstummen, die Novelle wurde letztlich nur mit Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ angenommen.
 

Kritik

SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger verlangte in seinem Redebeitrag eine Rückverweisung an den Umweltausschuss, "damit wir eine vernünftige Diskussion über den Inhalt dieser Abänderungsanträge abhalten können". Der Antrag wurde aber von der Regierungsmehrheit abgeschmettert.
 
Den ursprünglichen Plan, die Namen nennen zu müssen, hielt Feichtinger für europarechts- und datenschutzwidrig. Man müsse sich fragen, ob der Entwurf aus der Industriellenvereinigung oder der Wirtschaftskammer gekommen sei. Erst als es "massive Proteste gegen den Inhalt dieses (ursprünglichen, Anm.) Abänderungsantrags gegeben hat, eine Woche später, wurde Bereitschaft signalisiert, heute noch einmal einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag einzubringen - der uns auch erst wenige Minuten vor der Debatte zugegangen ist", ärgerte sich der SP-Mandatar. In Richtung von Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) meinte Feichtinger, deren Stil sei jedenfalls "massiv verbesserungswürdig".
 
ÖVP-Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager verteidigte die Novelle. Man habe die datenschutzrechtlichen Bedenken mit dem Abänderungsantrag eingearbeitet, die Vorwürfe seien auf das Schärfste zurückzuweisen. Außerdem würden die NGOs locker die geforderten 100 Mitglieder aufbieten können: "Greenpeace ist kein Faschingsverein, die werden 100 Mitglieder zusammenbringen." Es gehe um die Frage der Transparenz, diese sei eine ganz wesentliche: "Was für die Politik gilt, sollte auch für NGOs gelten."
 
Dem widersprach NEOS-Mandatar Michael Bernhard: Bis zu zwei Drittel der NGOs könnten an Verfahren nicht mehr teilnehmen, da sie weniger als 100 Mitglieder stark seien, sagte er. Auch sei der Wirtschaft mit der Novelle nicht geholfen, werde doch Rechtsunsicherheit geschaffen: Denn die Umweltorganisationen werden klagen, so die Befürchtung Bernhards.
 
Grundsätzlich seien die NEOS positiv gestimmt gewesen, die UVPs zu beschleunigen, betonte Bernhard - die Abänderungsanträge könne man aber nicht mittragen, gab er zu verstehen. "Ich habe persönlich den Eindruck, das Nachhaltigkeitsministerium hat durchaus solide Vorschläge gemacht", das Hohe Haus habe sich allerdings dann dazu verstiegen, Änderungen zu machen, "die ganz offensichtlich gegen die Zivilgesellschaft, gegen Bürgerbeteiligung, gerichtet sind", sagte der NEOS-Mandatar.
 
Bruno Rossmann von der Liste Pilz sah in der Verpflichtung, die Stärke von 100 Mitgliedern glaubhaft zu machen, "nichts anders als eine Schikane von Umwelt-NGOs". Diese habe keinen anderen Zweck, als zur Einschüchterung von Aktivisten beizutragen. "Sie wollen nichts anderes tun als Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen stellen", so Rossmann in Richtung ÖVP und FPÖ.
 
Auch verwiesen die Oppositionsabgeordneten darauf, dass keinesfalls die NGOs die Schuld an langen Verfahrensdauern bei UVPs tragen: Vielmehr sei es etwa die unzureichende Vorlage der notwendigen Unterlagen durch die Antragsteller, die zur Verzögerungen führen, so Feichtinger und Rossmann. Bernhard betonte, das Problem sei, dass es zu wenig Gutachter gebe und zu wenig Richter.
 
 Als einen "Sturm im Wasserglas" bezeichnete FPÖ-Abgeordneter Walter Rauch die Oppositions-Kritik. Der Beschluss sei keinesfalls ein Angriff auf NGOs, es gehe vielmehr um Transparenz. Auch Umweltministerin Köstinger konnte die Kritik nicht nachvollziehen. "Was wir heute beschließen ist eine Stärkung der Umweltorganisationen, keine Schwächung", sagte sie. Es sei auf die Empfehlungen der NGOs eingegangen worden - "nämlich, dass Namen und Personendaten zu keinem Zeitpunkt im Besitz der Behörden sein werden", sondern dass es eben andere Möglichkeiten wie etwa jene über einen Notar gibt.
 
Neben den Einschränkungen für die NGOs sieht die Novelle vor, dass bei Einzelfallprüfungen die Frist zur behördlichen Entscheidung mit sechs Wochen begrenzt wird. Zur Wahrung öffentlicher Interessen ist überdies die Beiziehung eines Standortanwalts - zusätzlich zum Umweltanwalt - vorgesehen. Für Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen ist jedenfalls die UVP-Pflicht sicherzustellen, wobei die Projektwerbenden auch Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorzulegen haben.
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