Für den Staatsanwalt

Westenthalers Handy wurde überwacht

09.07.2009

Das BIA sollte herausfinden, ob ein Polizist amtsmissbräuchlich Infos an den BZÖ-Politiker übermittelt hat.

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Einmal mehr legt sich BZÖ-Vizeklubchef Peter Westenthaler mit der Justiz an, diesmal aber unterstützt von allen Parteien. Der Anlass: Westenthalers Rufnummern wurden kontrolliert, obwohl er in einer internen Untersuchung gegen einen Exekutivbeamten nur als Zeuge geführt war. Bündnischef Josef Bucher findet die Sache einen "Justizskandal sondergleichen". Nationalratspräsidentin Barbara Prammer fordert nun in einem Brief an Justiz- und Innenministerium eine Klärung, wie solche Vorkommnisse verhindert werden könnten.

Alle Parteien empört
Die Parlamentschefin stellte zudem in Aussicht, dass man seitens der Fraktionen Gesetzesänderungen überlegen könnte, was die Immunität der Abgeordneten angeht. Auch ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf und sein SPÖ-Pendant Josef Cap wollen die Sache weiter erörtern. FPÖ und Grüne verlangen eine eingehende Prüfung der Vorwürfe.

Gab Polizist Infos an Westi?
Nach Darstellung des BZÖ wurde Westenthaler am 9.2.2009 als Zeuge in einem Verfahren gegen Unbekannt in den Räumen des Büros für interne Angelegenheiten befragt. Dabei handelte es sich um eine interne Untersuchung des BIA gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches. Westenthaler sollte von ihm Informationen über Polizeieinsätze erhalten haben, was sich laut Bündnis später als falsch herausstellte.

Mobiltelefon kurz überwacht
Im Zuge der Ermittlungen wurde Westenthalers Mobiltelefon am 14. August 2008 in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr überwacht. Sämtliche Rufdaten von ein- und ausgehenden Anrufen sowie SMS wurden rückverfolgt und aufgezeichnet: "Das 'magere' Ergebnis der Ausbeute, nämlich die Rufdaten einiger privater Telefonate und SMS sowie eines Telefongespräches mit einer Tageszeitung, mit seiner Mitarbeiterin, seiner Gattin und SMS mit seinem Anwalt wurden Westenthaler im Zuge seiner Zeugenbefragung am 9.2.2009 präsentiert."

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Das BIA sieht kein Fehlverhalten: Man habe lediglich im Auftrag der Staatsanwaltschaft gehandelt und diese habe auf Nachfrage zugesichert, dass die Maßnahme zulässig sei. Weiters habe es sich um keine inhaltliche Erfassung gehandelt sondern nur um eine Überprüfung der Rufdaten. Es habe nämlich eine konkrete Anzeige gegeben, dass ein beschuldigter Polizeibeamter in einem bestimmten Zeitraum Westenthaler Daten weitergegeben habe.

Justizministerium: "Korrekt gehandelt"
Das Justizministerium geht vorerst davon aus, dass die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung der Handy-Daten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler korrekt gehandelt hat. "Wenn es sich tatsächlich so verhalten hat, dann dürfte alles korrekt gewesen sein", sagte die Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) am Donnerstag zur APA. Durch einen Erlass des Justizministeriums über die Berücksichtigung der Immunität von Abgeordneten bei der Strafverfolgung werde die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft gedeckt.

Der Erlass aus dem Jahr 1998 regelt den Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit der Immunität von Abgeordneten. Demnach ist die Strafverfolgung von Abgeordneten nur dann möglich, wenn offensichtlich kein Zusammenhang der Tat mit der politischen Tätigkeit besteht. Andernfalls muss die Aufhebung der Immunität abgewartet werden. Auch eine Telefonüberwachung ohne Zustimmung des Nationalrats wäre dann unzulässig. Ausnahme: Ist ein Abgeordneter nur als "Kontaktperson" von einer Überwachung betroffen, dann wäre das keine Verletzung der Immunität.

Was steckt wirklich dahinter?
Der untersuchte Vorfall hat sich bereits im August des Vorjahrs ereignet. Einer Anzeige zufolge soll Westenthaler bei einer internen Parteisitzung behauptet haben, er habe von einem Polizisten erfahren, dass gegen andere Parteimitglieder wegen Drogendelikten ermittelt werde. Dann habe er sein Handy hochgehalten und behauptet, er habe diese Information soeben bestätigt bekommen.

Nur Nummern, nicht Inhalt geprüft
Die Staatsanwaltschaft habe angesichts der Anzeige daher Ermittlungen wegen Geheimnisverrats durch unbekannte Polizisten aufgenommen und überprüft, von welchen Nummern Westenthaler am fraglichen Tag SMS bekommen habe (nicht aber ihren Inhalt). Herausgekommen sei dabei aber nichts, bestätigt die Anklagebehörde.

Zulässig war die Rufdatenrückerfassung deshalb, weil Westenthaler bei den Ermittlungen nur als Zeuge geführt wurde. Die parlamentarische Immunität hätte den Politiker nur geschützt, wenn er als Beschuldigter gegolten hätte. Dafür habe es aber keine Veranlassung gegeben. Die Ankläger hatten nur den Verdacht, dass ein Beamter etwas Verbotenes gemacht hat, nicht, dass Westenthaler ihn angestiftet hätte.

Die Abgeordneten-Immunität schützt Parlamentarier vor strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit. Will die Staatsanwaltschaft einen Abgeordneten anklagen, verhaften oder sein Haus durchsuchen, muss sie daher davor die Zustimmung des Nationalrats einholen. Die Immunität schützt aber nicht vor jeder Art von Ermittlungen: So lange ein Mandatar nicht als Beschuldigter gilt, kann ihn die Staatsanwaltschaft befragen und Informationen einholen.

Westenthaler hat bereits reichlich Erfahrung mit Immunitäts-Fragen: Seit Juni ist er rechtskräftig wegen falscher Zeugenaussage verurteilt, ein zweites Verfahren wegen schwerer Körperverletzung läuft. In beiden Fällen hat der Nationalrat die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.

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