Gericht prüft Haftentlassung

Hoeneß bald auf freiem Fuß?

22.12.2015

Wird dem Antrag stattgegeben, könnte Hoeneß bald frei sein.

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

Das Landgericht Augsburg wird in den kommenden Wochen den Antrag von Uli Hoeneß auf vorzeitige Haftentlassung prüfen. Vor Mitte Jänner sei aber mit keiner Entscheidung zu rechnen, berichtete Justizsprecher Claus Pätzel am Dienstag. Der Anwalt des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten hatte bereits Anfang November mitgeteilt, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt hat.

Nur Hälfte absitzen?

Sollte diesem stattgegeben werden, müsste der 63-Jährige nur die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen, der Rest würde auf Bewährung ausgesetzt. Hoeneß war im März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Inzwischen ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters.

Nach zwei Drittel der Strafe Bewährung
Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Drittel der Zeit zur Bewährung ausgesetzt, das Strafgesetzbuch ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte.
 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel