Steuerbetrug

Messi drohen bis zu 6 Jahre Haft

12.06.2013

Vater soll Messi zu Steuerhinterziehung angestiftet haben. Es droht sogar Gefängnis!

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Die spanische Staatsanwaltschaft legt dem Fußballstar Lionel Messi Steuerbetrug zur Last. Wie die staatliche Nachrichtenagentur EFE am Mittwoch meldete, präsentierte die Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ein Klagegesuch gegen den Profi des FC Barcelona und gegen dessen Vater. Sollte Messis Schuld bewiesen werden, drohen Millionen-Nachzahlungen und sogar bis zu 6 Jahre Haft.

Es bestehe der Verdacht, dass der Weltfußballer und sein Vater in ihren Steuererklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 mehr als vier Millionen Euro an Steuern hinterzogen hätten. Das Klagegesuch sei einem Gericht in Messis Wohnsitz in Gava bei Barcelona vorgelegt worden.

Messi meldet sich zu Wort
Inzwischen hat sich Messi via Facebook zu den Vorwürfen geäußert: "Wir haben gerde über die Medien erfahren, dass die spanische Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ein Klagegesuch gestellt hat. Wir sind von dieser Nachricht überrascht, weil wir nie gegen ein Recht verstoßen haben. Wir sind stets all unseren Steuer-Verpflichtungen nachgekommen und sind dabei den Ratschlägen unserer Steuerberater gefolgt. Sie werden die Situation klären."

Vater als Drahtzieher?
Messi und sein Vater sollen vorgetäuscht haben, die Werberechte des Weltstars an Scheinfirmen abgetreten zu haben, die ihren Sitz in lateinamerikanischen Steuerparadiesen wie in Belize und Uruguay hatten. Um die spanischen Steuerbehörden zu täuschen, hätten diese Firmen Geschäftsverträge mit anderen Scheinunternehmen in Großbritannien oder der Schweiz geschlossen.

Die Initiative zur Umgehung des spanischen Fiskus sei von Messis Vater ausgegangen, meint die Staatsanwaltschaft. Dieser habe nach den Ermittlungen der Behörde im Jahr 2005, als der Fußballer noch minderjährig war, die Schaffung einer ersten Scheinfirma in die Wege geleitet.

Hohe Strafen drohen
Die Staatsanwaltschaft legt dem Barcelona-Star und dessen Vater Steuervergehen zur Last, die nach dem Strafgesetzbuch mit Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren geahndet werden können. Außerdem müsste nach dem Gesetzbuch der doppelte bis sechsfache Betrag der hinterzogenen Summe an das Finanzamt gezahlt werden.

 

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