Bestechungsprozess

Ecclestone kauft sich um 100 Mio. Dollar frei

05.08.2014

Staatsanwaltschaft stimmt Millionen-Deal zu.

Zur Vollversion des Artikels
© Reuters
Zur Vollversion des Artikels

Gegen die Rekordzahlung von 100 Millionen Dollar (74,50 Mio. Euro) wird der Schmiergeldprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone eingestellt. "Der zur Last liegende Vorwurf wurde in wesentlichen Teilen nicht erhärtet", erklärte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Dienstag im Landgericht München.

Video: der Prozess wird eingestellt


Damit kann Ecclestone weiter Chef der Formel 1 bleiben, die er zu einem Milliardengeschäft aufgebaut hat und bis heute unangefochten beherrscht. Durch die Einstellung des Verfahrens ist der 83-Jährige offiziell unschuldig und nicht vorbestraft. Im Falle einer Verurteilung wäre er seinen Job als Geschäftsführer der Motorsport-Königsklasse los gewesen.

Geld geht an Staat und Kinderhospiz-Stiftung
Der Staatsanwalt hatte der Einstellung mit Blick auf das hohe Alter Ecclestones, die lange Verfahrensdauer und andere mildernde Umstände zugestimmt. Die Geldauflage Euro kann Ecclestone wohl problemlos stemmen: Mit der Formel 1 wurde der Brite reich und galt lange als einer der vermögendsten Männer Englands. 99 Millionen Dollar (73,76 Mio. Euro) der Geldauflage fließen an die Staatskasse, eine Million (745.050 Euro) geht an die Deutsche Kinderhospizstiftung.

Da sich die Höhe der Geldauflage bei der Einstellung eines Strafprozesses nach der Vermögenslage richtet, erreichte sie bei Ecclestone die enorme Höhe von umgerechnet fast 75 Millionen Euro. Milliardär sei Ecclestone allerdings nicht, sagte der Richter nach Durchsicht der Unterlagen zu seinen Vermögensverhältnissen.

"Hat nichts mit Freikaufen zu tun"
Ecclestones Anwalt Sven Thomas betonte, dass die Einstellung eines Strafprozesses ein ganz normaler Weg der Justiz sei und nichts mit dem Vermögen Ecclestones zu tun habe: "Das ist kein Deal. Das hat mit Freikaufen nichts zu tun." Für Ecclestone habe die Einstellung vor allem den Vorteil, dass das Verfahren sofort beendet sei und er sich wieder ganz auf seinen Chefposten bei der Formel 1 kümmern könne. Andernfalls hätte der Prozess womöglich noch lange dauern können. "Die Hände der Justiz können überaus klebrig sein", meinte Thomas.

Bestechungsgelder
Der Formel-1-Chef musste sich seit Ende April wegen Bestechung eines Amtsträgers und Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall vor Gericht verantworten. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, dem ehemaligen BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky 44 Millionen Dollar (32,78 Mio. Euro) Bestechungsgeld beim Besitzerwechsel der Rennserie gezahlt haben.

Im Gegenzug kassierte der Brite von der BayernLB eine Beraterprovision von 41 Millionen Dollar (30,55 Mio. Euro) für seine Arbeit beim Formel-1-Verkauf. Als Ausgleich dafür will Ecclestone der Landesbank zusätzlich zu seiner Geldauflage eine Entschädigung von 25 Millionen Euro zahlen.

Was war Bernies Wissensstand?
Dass Ecclestone die Millionen an Gribkowsky gezahlt hat, stand von Anfang an fest. Im Prozess ging es vor allem um die Frage, wofür die Millionen flossen und ob Ecclestone wusste, dass die BayernLB eine staatliche Bank ist und Gribkowsky somit ein Amtsträger. Mehrere Ex-Vorstände der Landesbank ließen die Richter als Zeugen aber daran zweifeln, dass der staatliche Auftrag der BayernLB für Außenstehende erkennbar war.

Unterschiedliche Auffassungen
Auch die Gründe für die Millionenzahlung an Gribkowsky ließen sich nicht ganz aufklären: Während Gribkowsky die Zahlung als Bestechung schilderte, stellte sich Ecclestone als Opfer einer Bedrohung durch den Banker dar. Um seine Ruhe zu haben, habe er dem Banker das Geld überwiesen.

Mehrere Zeugen hatten aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit Gribkowskys genährt, der vor zwei Jahren bereits wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. In seinem Fall wäre eine Einstellung des Strafprozesses schon allein wegen der Höhe der hinterzogenen Steuern nicht möglich gewesen.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel