Eklat mit Folgen

"AfD-Hitler" von der Partei ausgeschlossen

26.04.2026

Der Rauswurf aus der AfD folgt auf einen Skandal: Alexander Eichwald (31) hatte Ende November eine Rede im Stil von NS-Verbrecher Adolf Hitler gehalten und löste damit entsetzen aus.

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Die Entscheidung im Fall des sogenannten "AfD-Hitlers" ist gefallen: Das Landesschiedsgericht der AfD Nordrhein-Westfalen hat Alexander Eichwald (31) aus der Partei ausgeschlossen, wie "Bild" berichtet. Ein Parteisprecher bestätigte demnach den Rauswurf, der die Konsequenz aus einem handfesten Skandal Ende November 2025 ist. Bei der Gründungsveranstaltung der Jugendorganisation "Generation Deutschland" in Gießen hatte Eichwald eine Rede gehalten, die in Tonfall und Auftreten stark an Adolf Hitler erinnerte. Eichwald wollte sich für einen Posten im Vorstand empfehlen.

In seiner damaligen Bewerbungsrede nutzte der 31-Jährige ein rollendes "R", fuchtelte mit dem Finger und rief Sätze wie "Die Liebe und Treue zu Deutschland teilen wir uns hier gemeinsam" in den Saal. Zudem sagte er: "Es ist und bleibt unsere nationale Pflicht, die deutsche Kultur vor Fremdeinflüssen zu schützen." Während der Auftritt für Empörung sorgte, gab es parteiintern und auch im Netz Diskussionen, ob die Aktion eine bewusste Inszenierung war, um die AfD hereinzulegen. Trotz der Kritik stimmten bei der Wahl zum Vorstand rund zwölf Prozent der Anwesenden für ihn.

Mitgliedsrechte entzogen

Der Landesvorstand hatte Eichwald bereits im Vorfeld die Mitgliedsrechte entzogen, was durch das aktuelle Urteil nun untermauert wird. Das Verfahren wurde ursprünglich vom Kreisverband Herford in Ostwestfalen wegen schwerem parteischädigenden Verhalten angestoßen. Auch Parteichef Tino Chrupalla (51) hatte bereits kurz nach der Rede klar gemacht, dass Eichwald kein Mitglied der Partei bleiben werde.

Trotz des Urteils ist die Akte aber noch nicht ganz geschlossen. Dem 31-Jährigen steht laut Sprecherangaben weiterhin der Rechtsweg zum Bundesschiedsgericht der Partei offen. Bis zu einer möglichen nächsten Instanz bleibt der Entzug der Mitgliedsrechte jedoch bestehen.