2016 Asyl abgelehnt
Farhad N. (24): Das ist der Amokfahrer von München
13.02.2025Farhad N. (24) raste am Donnerstag gegen 10:30 Uhr in München in eine Demo der Gewerkschaft ver.di.
Der Afghane sei laut Informationen der Bild im Jänner 2001 in Kabul geboren. Die Deutsche Presse-Agentur gab an, dass er 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland kam. Dort wurde er von einer Jugendhilfe-Einrichtung aufgenommen.
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Zuvor war Farhad in Italien. In Deutschland reichte er nach wenigen Wochen seinen Asylantrag ein. Im September 2017 wurde dieser abgelehnt. Der damals Jugendliche klagte erfolglos gegen die Entscheidung. Seit dem Herbst 2020 war er ausreisepflichtig. Die Landeshauptstadt München habe dann aber im April 2021 einen Duldungsbescheid erlassen und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis. Der junge Mann habe eine Schule besucht und eine Berufsausbildung gemacht.
Der Innenminister von Bayern Joachim Herrmann (CSU) berichtete: "Er war dann als Ladendetektiv für zwei Sicherheitsfirmen tätig." Deshalb habe es zunächst auch ein Missverständnis gegeben, eben weil der Mann in mehreren Ladendiebstahlprozessen aufgetreten sei. "Er war nicht selbst Tatverdächtiger, sondern er war Zeuge", stellte Herrmann klar.
Erhielt eine Duldung
Ausreisepflichtige können unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Duldung erhalten. Asylsuchende erhalten eine Duldung, wenn jemand keine Ausweisdokumente hat, krank ist oder ein minderjähriges Kind bei sich hat, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.