Lebt derzeit im Zelt
Maddie-Verdächtiger darf Deutschland doch verlassen
09.11.2025
Der Hauptverdächtige im Falle Maddie darf Deutschland verlassen. Das Oberlandesgericht Celle hebt die Anordnung auf.
Die Ermittler im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann (damals drei Jahre alt) erleben gerade einen schweren Rückschlag. Der Hauptverdächtige darf Deutschland bald verlassen. Das Bundeskriminalamt hält ihn für den Entführer und Mörder des britischen Mädchens.
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Noch im September hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig für den vorbestraften Vergewaltiger Christian Brückner (48) erwirkt, dass er unter Auflagen das Gefängnis verlassen darf. Dafür muss er die ganze Zeit eine elektronische Fußfessel tragen, welche den Behörden seinen Standort mitteilt. Ebenfalls musste der Verdächtige seinen Reisepass abgeben, sollte Deutschland nicht verlassen und musste sich so schnell wie möglich einen festen Wohnsitz finden.
Auflagen gesetzlich nicht möglich
Nun hat das Oberlandesgericht Celle nach einem Einspruch der Verteidiger einen Teil dieser Auflagen aufgehoben. Laut den Richtern widerspreche die Anordnung, dass der Verdächtige sich einen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands zu suchen habe, geltendem Recht. Eine Person mit Auflagen befinde sich "prinzipiell in Freiheit".
Die Richter meinen, dass eine Beschränkung seines Aufenthalts innerhalb Deutschlands gesetzlich nicht möglich sei. Weiter wäre die "Führungsaufsicht" Brückners im Ausland kaum umsetzbar.
Proteste gegen Einzug von Brückner
Derzeit ist es noch unklar, ob die elektronische Fußfessel im Ausland funktioniert. Laut der "Bild" bekommt der Verdächtige seinen Reisepass nicht zurück. Innerhalb von Europa kann Brückner frei reisen, sobald das Landesgericht Hildesheim den OLG-Beschluss umgesetzt hat. Dies soll in den kommenden Tagen erfolgen.
Nachdem er aus der JVA Sehnde (Niedersachsen) entlassen worden ist, zog Brückner zunächst in eine Wohnung in Neumünster ein. Die Anrainer protestierten und er zog anschließend aus. Der Verdächtige übernachtete in wechselnden Hotels. Aktuell reist er mit einem Zelt durch Norddeutschland und schläft in Wäldern und Parks.
"Polizei wollte mich brechen"
Gegenüber der englischen "Daily Mail" sagte Brückner nach dem Beschluss: "Die Polizei wollte mich in Deutschland behalten, um mich zu brechen". Er setzte fort: "Sobald ich ein bisschen Geld zusammen habe, bin ich weg."
Nach 18 Jahren wird im Fall Maddie noch immer gegen Brückner ermittelt. Trotzdem ist eine Anklage weit entfernt. Der Verdächtige saß eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung ab.
"Erneute Niederlage für die Staatsanwaltschaft Braunschweig"
Wie die "Bild" berichtet, hat Brückner sofort nach dem OLG-Beschluss einen Spendenaufruf auf der Webseite "gofundme" gestartet. Damit wollte er Geld für die Ausreise sammeln. Die Plattform nahm diese wieder offline.
Brückners Anwalt Dr. Friedrich Fülscher (42) meint, dass dies "eine erneute Niederlage für die Staatsanwaltschaft Braunschweig" sei. Er erklärt: "Langsam müsste auch die Behörde in der niedersächsischen Provinz merken, dass man Grundrechte von Bürgern zu beachten hat. Die derzeitige Beschränkung wird nach der Entscheidung des OLG Celle keinen Bestand haben können und eine Ausreise des Herrn B. damit zeitnah möglich sein."
Madeleine, "Maddie", war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung in einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur.