EGMR-Urteil
Rauchverbot in Gefängnissen widerspricht Menschenrechtskonvention
04.11.2025Estland hat mit einem Rauchverbot in Gefängnissen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen: Auch Häftlinge im Strafvollzug hätten ein Recht auf Privatleben und freie Entscheidungen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag.
Das Gericht gab damit drei Häftlingen Recht, die sich sowohl über das Rauchverbot als auch über Entzugserscheinungen wie Gewichtszunahme, Schlafstörungen, Depressionen und Angstzustände beschwert hatten.
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Nach Einschätzung des Straßburger Gerichtshofs darf ein Häftling nicht allein "aufgrund seines Status als nach einer Verurteilung inhaftierter Mensch" seine durch die Konvention garantierten Rechte verlieren. Vor dem Hintergrund ihrer bereits "eingeschränkten persönlichen Autonomie" sei die Freiheit von Gefangenen, über Dinge wie das Rauchen selbst zu entscheiden, für diese sogar besonders wertvoll.
Vollständiges Rauchverbot seit 2017
Die estnischen Behörden hätten 2017 ein vollständiges Rauchverbot in Gefängnissen verhängt, ohne die Auswirkungen im Hinblick auf die "persönliche Autonomie der rauchenden Gefangenen" abzuwägen und die weitreichende Entscheidung ausführlich zu begründen, erklärte der EGMR. Das Gericht urteilte daher, dass ein Verstoß gegen Artikel acht der Konvention vorliegt, der die Achtung des Privat- und Familienlebens vorschreibt.