Trinkwasser-Vorrang

Sommer, Sonne, Dürre: Erste Gemeinden verbieten Rasensprenger

28.06.2025

Diese Gemeinden greifen jetzt rigoros durch. Es geht um den Schutz von Trinkwasser. 

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Das Nachbarland Deutschland erlebt 2025 ein Wetterextrem: Zwischen Anfang Februar und Mitte April fiel so wenig Regen wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.

Es ist heiß

Auch für den Sommer sind die Aussichten besorgniserregend – heiß und trocken. Einzelne Regentage reichen nicht aus, um ausgetrocknete Böden zu durchfeuchten oder die Grundwasserspeicher ausreichend aufzufüllen.

Deutscher Städte- und Gemeindebund warnt

Angesichts der Entwicklung fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) Einschränkungen beim Wasserverbrauch in Zeiten von Hitze und Trockenheit – insbesondere im Freizeitbereich. Einige Kommunen haben bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

Trinkwasser und Landwirtschaft müssen Priorität haben

„Deutschland ist nicht mehr so wasserreich wie früher – darauf müssen wir uns einstellen“, mahnt André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB, im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Kommunen müssten sich frühzeitig auf mögliche Engpässe vorbereiten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Klare Forderung bei Wasserknappheit

„Wenn Daten eine akute Wasserarmut belegen, darf Wasser nicht mehr für Freizeitnutzung verschwendet werden“, so Berghegger weiter. Dazu zählen das Bewässern von Golf- oder Tennisplätzen, privaten Gärten oder das Befüllen von Pools. Diese Tätigkeiten sollen in Dürrephasen zeitweise untersagt werden.

Hier wird Wasser gespart: 

  • Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt): Seit dem 24. Juni ist die Entnahme von Wasser aus Gewässern und Grundwasser vollständig untersagt.
  • Jerichower Land (Sachsen-Anhalt): Am 26. Juni trat ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Kraft. Zusätzlich ist dort zwischen 10 und 19 Uhr auch die Bewässerung mit Grund- und Trinkwasser untersagt.
  • Region Hannover (Niedersachsen): Bereits seit dem 1. Juni gilt: Bei Temperaturen über 27 Grad Celsius dürfen öffentliche und private Grünflächen sowie Sportanlagen zwischen 11 und 17 Uhr nicht bewässert werden. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. 

Schutz der lebenswichtigen Ressourcen im Fokus

Im Mittelpunkt der Forderung steht die klare Priorisierung: „Trinkwasserversorgung und landwirtschaftliche Produktion müssen immer Vorrang haben“, betont Berghegger. 

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