Migrationspakt
EU-Parlament stimmt für sichere Herkunftsländer und Drittstaaten
10.02.2026Abgeordnete segnen wichtige Teile des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts mit klaren Mehrheiten ab
Brüssel/Straßburg. Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg mit deutlicher Mehrheit für die EU-Liste für sichere Herkunftsländer für Asylsuchende sowie Regelungen zur Einstufung sicherer Drittstaaten gestimmt. Zwei gewichtige Teile des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts sind damit durchs Parlament. Damit die EU-Gesetze in Kraft treten können, muss sie noch der Rat der Mitgliedsländer absegnen. Dies gilt als Formsache. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.
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408 Abgeordnete stimmten für die EU-Liste der sicheren Herkunftsländer, 184 dagegen und 60 enthielten sich. Die zweite Regelung wurde mit 396 Ja-, 226 Nein-Stimmen sowie 30 Enthaltungen ebenso klar angenommen. Der im Mai 2024 final beschlossene und bis Mitte 2026 von den EU-Ländern umzusetzende Pakt besteht aus einem Paket an EU-Gesetzen. Weitere wichtige Teile sind die Regelung für effizientere Rückführungen sowie der EU-Solidaritätspool zur gerechteren Verteilung von Asylsuchenden.
Derzeit gelten sieben Herkunftsländer als sicher
Die EU-Kommission hatte die erste EU-weite Liste für sichere Herkunftsländer vorgeschlagen - nicht zu verwechseln mit sicheren Drittländern. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien gelten nunmehr EU-weit als sichere Herkunftsländer. Die Anträge von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen laut Kommissionsvorschlag rascher bearbeitet werden, weil Asylanträge aus jenen Ländern wenig Aussicht auf Erfolg haben. Die Mitgliedstaaten sind jedoch weiter verpflichtet, jeden Asylantrag individuell zu prüfen, egal woher die Person stammt. Nationale Listen sicherer Herkunftsländer bestehen neben der EU-Liste weiter.
Auch alle EU-Beitrittskandidaten erfüllen grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer. Es gibt aber sogenannte Ausnahmetatbestände, etwa wenn sich ein Land im Krieg befindet wie etwa derzeit die Ukraine, oder vom Rat (der EU-Länder) verhängte Sanktionen gegen das Land. Die verpflichtende EU-Liste soll die in manchen EU-Staaten - darunter Österreich - bereits existierenden nationalen Listen ergänzen und eine einheitlichere Anwendung ermöglichen. Jedes EU-Land kann mehr Länder als sicher deklarieren als auf der EU-Liste, jedoch keine von der EU-Liste als unsicher deklarieren.
Konzept der sicheren Drittstaaten
Der Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten soll es den EU-Staaten leichter machen, in sichere Drittstaaten abzuschieben. Wichtig ist dabei das sogenannte Verbindungskriterium: Eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat ist in Zukunft nicht mehr nötig. Die EU-Staaten können selbst entscheiden, ob sie dieses Kriterium anwenden möchten oder nicht. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) trat dafür ein, das "Verbindungskriterium" abzuschaffen.
Das Konzept des sicheren Drittstaats ermöglicht es den Mitgliedstaaten, einen Asylantrag als unzulässig zu betrachten, wenn die Antragsteller in einem für sie sicheren Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnten. Um dieses Konzept anwenden zu können, müssen die Asylbehörden nach EU-Recht derzeit noch eine Verbindung zwischen dem Antragstellenden und dem Drittstaat nachweisen. In Zukunft könnte auch die Durchreise durch einen als sicher geltenden Staat ausreichen.
ÖVP begrüßt Gesetze, Grüne kritisch
"Heute wird die europäische Migrationswende weiter gefestigt. Der Beschluss des Parlaments gibt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, entlastet unsere Asylsysteme und stärkt die Kontrolle über die Migration", erklärte Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration (ÖVP). "Die Möglichkeit, Asylverfahren in Zukunft außerhalb Europas zu führen, zerstört das Geschäft der Schlepper nachhaltig und drängt illegale Migration nach Europa weiter zurück", betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). "Die nächsten Schritte sind der Beschluss und die Umsetzung der Rückkehr-Verordnung im Europäischen Parlament, um Abschiebungen auch in Rückkehrzentren außerhalb Europas zu ermöglichen", so Karner.
Die FPÖ-EU-Abgeordnete Petra Steger erklärte indes vor Journalisten in Straßburg, dass Brunner die Migrationskrise fälschlicherweise für beendet erklärt habe. Die Migrationskrise sei nicht gelöst, "sondern politisch verdeckt". Der Asyl- und Migrationspakt werde daran nichts ändern, so Steger. Nun drohe zudem durch den Abschluss des Handelsabkommens mit Indien die Migration von Millionen Fachkräften.
Der SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder betonte, dass die Sozialdemokraten sich immer für europäische Lösungen eingesetzt hätten, auch wenn jetzt nicht automatisch das rauskomme, was wir für richtig halten. Über die Liste der Staaten könne man diskutieren. So stelle Marokko eine der größten Gruppe von Antragstellern mit einer hohen Ablehnungsquote, die das System verstopfen. Bei der Abstimmung werde man sich enthalten, kündigte Schieder im Vorfeld an, "weil wir anerkennen, dass Schritte" gesetzt werden müssen, dennoch wolle man kritisch beobachten, ob die Befürchtungen eintreten.
Thomas Waitz, Delegationsleiter der Grünen im Europaparlament, kritisiert die Gesetze hingegen scharf: "Migrationskommissar Brunner und die Europäische Volkspartei weichen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auf und sichern sich den Applaus der Rechtsextremen. Das Recht auf Asyl wird für menschenverachtende Abschottungspolitik geopfert: Bei diesen Gesetzen ging es nie um sichere Herkunfts- oder Drittstaaten, sondern von Beginn an um die gezielte Demontage rechtsstaatlicher Asylverfahren. Menschen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen, können damit pauschal abgewiesen werden. Anstatt Menschenrechte zu verteidigen, wird unter dem Deckmantel angeblichen Bürokratieabbaus ein asylpolitischer Flickenteppich geschaffen - auf dem Rücken der Schutzsuchenden."