Urteil gefallen
15-Jährigen in Gefängnis vergewaltigt: Zwei Jahre Haft
Der bereits vier Mal vorbestrafte Jugendliche wurde der Vergewaltigung, der Körperverletzung, der schweren Nötigung und der gefährlichen Drohung für schuldig befunden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Das Opfer der Übergriffe bekam für die erlittenen seelischen und körperlichen Schmerzen 1.500 Euro zugesprochen. "Wir haben keine Zweifel an den Angaben des Zeugen", stellte der Vorsitzende eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung klar.
Der Angeklagte hatte sich formal schuldig bekannt, aber sich verharmlosend verantwortet. Der Betroffene war nicht als Zeuge geladen, er hatte im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch ausgesagt. Die auf Video aufgezeichnete Aussage des Jugendlichen wurde im Gerichtssaal unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.
Zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe bekam der wegen Vermögensdelikten massiv vorbestrafte 16-Jährige eine offene, zur Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Haftstrafe widerrufen, sodass er insgesamt zweieinhalb Jahre absitzen muss. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm der Staatenlose das Urteil an. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.