Ratgeber
250 Euro vom Finanzamt! So geht's
Die Auszahlung der Förderung für die Periode 2026/27 wurde Anfang September 2026 gestartet. Anträge sind bereits seit Mai möglich und können noch bis einschließlich Samstag, 31. Oktober 2026, über die Webseite des Landes Tirol eingereicht werden. Der Heizkostenzuschuss beträgt einheitlich 250 Euro pro anspruchsberechtigtem Haushalt und unterstützt Bezieher niedrigerer Einkommen bei ihren Energiekosten.
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Höhere Einkommensgrenzen beim Heizkostenzuschuss
Durch angehobene Einkommensgrenzen wurde der Kreis der Berechtigten erweitert. Für die Beurteilung ist das monatliche Nettoeinkommen maßgeblich. Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei 1.435 Euro netto. Für Zwei-Personen-Haushalte gilt ein Wert von 2.265 Euro, bei drei Personen sind es 2.665 Euro und bei vier Personen 2.965 Euro. Jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht die Grenze um jeweils 300 Euro. Auch wer die Limits nur knapp überschreitet, sollte die Richtlinien des Landes Tirol genau prüfen, da spezifische Einkünfte berücksichtigt werden.
Regelung für Bezieher einer Mindestpension
Eine Ausnahme von der Antragspflicht gibt es für bestimmte Bezieher einer Mindestpension mit Ausgleichszulage. Haben diese bereits im Vorjahr einen Heizkostenzuschuss erhalten und liegen die Voraussetzungen weiterhin vor, erfolgt die Auszahlung der 250 Euro automatisch. In diesen Fällen ist keine neuerliche Antragstellung notwendig.
Antragsfrist für die finanzielle Unterstützung
Für alle anderen Haushalte erfolgt die Auszahlung nicht automatisch. Hier bleibt die Frist entscheidend: Der Antrag muss spätestens am Samstag, 31. Oktober 2026, eingebracht werden. Die Unterstützung deckt zwar keineswegs die gesamten Heizkosten ab, stellt jedoch für Haushalte mit geringem Einkommen eine spürbare Entlastung dar.