Prozess in NÖ

80-Jährige wegen Streit ums Erbe Treppe hinuntergestoßen

© TZOe Kernmayer Johannes
Wegen Mordversuchs an einer 80-Jährigen hat sich am Donnerstag ein 54-Jähriger am Landesgericht Korneuburg verantworten müssen.
Zur Vollversion des Artikels

Der Mann soll die Seniorin Ende 2025 in Lanzendorf (Bezirk Bruck an der Leitha) eine Kellerstiege hinuntergestoßen, ihr mit einer Glasscherbe eine Schnittwunde am Hals zugefügt und einen Teppich über den Kopf gezogen haben. Der Pole soll laut Anklage um das ihm versprochene Erbe gefürchtet haben. Er bekannte sich nicht schuldig.

Der Angeklagte kannte die 80-Jährige seit langem und sei wie ein "Ziehsohn" für die Frau und ihren inzwischen verstorbenen Mann gewesen, hieß es sowohl von der Staatsanwältin als auch von der Verteidigung in der Geschworenenverhandlung. Der Pole war als Alleinerbe der wohlhabenden Witwe eingesetzt. Die Seniorin hatte dem 54-Jährigen einen "Deal" vorgeschlagen, dass er ihr ein neues, kleineres Wohnobjekt finanzieren soll, weil er nach ihrem Tod ohnehin alles bekommen werde. Laut Staatsanwältin befürchtete der Angeklagte, dass die Frau, die einen neuen Mann kennengelernt hatte, ihr Haus verkaufen werde, er um sein Geld komme und sie das Testament ändere.

Sturz über 14 Kellerstufen

Einen Teil der Summe für einen Liegenschaftskauf sollte der Angeklagte am 10. Dezember 2025 übergeben. Der Mann soll bei dem Besuch im Haus der 80-Jährigen in den Keller gegangen sein, um die Heizung einzustellen. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft eine mitgebrachte Weinflasche zerschlagen haben. Den Angaben der Verteidigung zufolge fiel ihm das Behältnis hinunter. Die Pensionistin hatte ein Geräusch gehört und ein Kehrset samt Kübel zur Beseitigung der Scherben geholt.

Der Beschuldigte soll die Frau der Staatsanwältin zufolge "plötzlich und unvermittelt" über 14 Kellerstufen hintergestoßen, sie zu Boden gedrückt und ihr mit einer Glasscherbe eine elf Zentimeter lange Schnittwunde am Halsansatz zugefügt haben. Weiters soll er ihr laut Anklage mehrfach den Teppich, auf dem sie lag, über den Kopf gezogen haben und ihr gedroht haben, dass er sie umbringen und behaupten werde, sie sei gestürzt.

Die Frau sei rund eineinhalb Stunden im Keller gelegen und habe um ihr Leben gefleht, sagte die Staatsanwältin. Als sie der Mann aufs WC ließ, sei es ihr gelungen, ihren Bekannten anzurufen, der die Polizei verständigte. Der 54-Jährige wurde festgenommen.

Verteidigung sprach von "schrecklichem Unfall"

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe: Die Frau sei vor seinen Augen über die Stiege hinuntergefallen, mit dem Kopf am Handlauf aufgeschlagen und auf dem Teppich gelandet, sagte er. Reinhard Pröbsting, der den 54-Jährigen gemeinsam mit Bianka-Simona Pröbsting verteidigt, sprach im Eröffnungsvortrag von einem "schrecklichen Unfall". Nach dem Sturz der Frau über die Stiege habe sich der 54-Jährige um die Frau gekümmert und sie versorgt. Der Angeklagte habe zu keinem Zeitpunkt Überlegungen gehabt, die 80-Jährige umzubringen oder ihr wehzutun, sondern Interesse daran gehabt, "sie in Watte zu hüllen", sagte Pröbsting. Sein Mandant habe "keine Handlung gesetzt, um sie zu töten oder zu verletzen", betonte er.

Die Frau "hatte Glück", sagte die Staatsanwältin. Mit Ausnahme von einem Bruch des Handgelenks als schwere Verletzung erlitt die Pensionistin leichte Blessuren. Lebensgefahr bestand nicht. Allein bei einem Treppensturz sei bei einer 80-Jährigen mit schweren bzw. lebensbedrohlichen Verletzungen zu rechnen, verwies die Staatsanwältin auf ein Gutachten. Auch ein Schnitt am Hals könne Lebensgefahr bewirken. Der Verteidiger betonte hingegen, dass auf den Scherben keine Spuren des Angeklagten gefunden wurden. Es gebe keinen Beweis für eine "aktive Schnittführung". Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der 54-Jährige chronisch depressiv, war aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Den Aussagen des Beschuldigten stehen laut Staatsanwältin "sämtliche Beweisergebnisse und die glaubwürdigen Angaben" des Opfers gegenüber. Weiters verwies sie auf einen Brief, den der Angeklagte seinem Sohn zustecken wollte, als ihn dieser im Gefängnis besuchte. Darin war zu lesen, dass er die 80-Jährige um Verzeihung bitte und sie sagen solle, dass es ein Unfall war. Das Schreiben enthalte kein Geständnis, entgegnete der Rechtsanwalt: Sein Mandant räume darin weder eine konkrete Tathandlung noch eine Tötungsabsicht ein.