Religion

90 Euro für nichts: Abzocke bei Kirchen-Austritten

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Römisch-katholische Kirche verlor allein in Wien knapp 75.000 Seelen
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Die katholische Kirche in Österreich verliert an Mitgliedern, durch Todesfälle, aber auch durch Austritte. Allein in Wien verlor die Kirche 74.689 Personen durch Austritte - österreichweit waren es von 2021 bis 2025 386.821 Menschen. Nochmals Wien: Die Zahlen gehen nicht zurück, im Gegenteil: Mit 8.294 im Jahr 2026 ist die Zahl des Jahres 2025 (9.992) fast schon wieder erreicht, allein im Oktober traten 1.009 Wienerinnen aus. Und jetzt warnt der Magistrat Wien vor einer Abzocke der besonderen Art. Allein an zwei Tagen Anfang Oktober seien mehr als 100 Austrittswillige darauf hereingefallen.

Ein in den USA (Newark) registriertes Unternehmen bietet Kirchenaustritte jetzt auf einer eigenen Homepage "Kirchenbeitrag" an - oder besser: Es geht ausschließlich um die Übermittlung des entsprechenden Antrags an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde - in Wien ist das das Bezirksamt. Für die Übermittlung des Formulars verlangt "kirchbeitrag.com" immerhin satte 89,90 Euro.

Der Schönheitsfehler: Die Behörde verlangt für Austritte aus Religionsgemeinschaften fast nichts bis gar nichts. Der Austritt per ID Austria ist völlig gratis, geht man auf das Bezirksamt, werden 2,10 Euro für die amtliche Niederschrift fällig. Für etwaige Abschriften von Dokumenten werden zusätzlich zwischen 11 und 22 Euro Bundesgebühren fällig.

Die fallen bei "kirchenbeitrag.com" übrigens extra an, für eine Bestätigung verrechne die Behörde 23,10 Euro, heißt es. Das bedeutet, dass bei "kirchenbeitrag.com" der Austritt auf mehr als 100 Euro kommen kann.

Dass es gratis auch geht, erfährt man bei "kirchenbeitrag.com" nur im Kleingedruckten, und das auch nur ansatzweise. Nur wenn man auf den Punkt "Impressum" klickt, erfährt man: "Wir sind keine Behörde und keine Religionsgemeinschaft. Wir übermitteln als Bote die von Ihnen unterschriebene Austrittserklärung an die zuständige Behörde. Den Austritt können Sie auch selbst bei der Bezirksverwaltungsbehörde erklären."

Eine Anfrage bei "kirchenbeitrag.com" blieb vorerst ohne Antwort.