Grundlage für die Neuerungen ist die EU-Verordnung 2024/1624 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wer in Zukunft größere Anschaffungen wie Autos, Schmuck oder Elektronik tätigen möchte, muss sich auf neue Vorgaben einstellen.
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Obergrenze im geschäftlichen Verkehr
Künftig dürfen Unternehmen für Waren und Dienstleistungen grundsätzlich nur noch Bargeld bis maximal 10.000 Euro annehmen oder ausgeben. Wer ein Auto um 25.000 Euro beim gewerblichen Händler kauft, kann den Betrag ab Juli 2027 nicht mehr komplett bar bezahlen. Beträge darüber müssen per Banküberweisung beglichen werden. Miteinander verbundene Zahlungen werden dabei berücksichtigt: Eine Rechnung darf nicht in mehrere kleinere Barbeträge aufgeteilt werden, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören. Zudem können EU-Mitgliedstaaten bereits bestehende, strengere Bargeldobergrenzen beibehalten.
Ausweispflicht ab 3.000 Euro
Zusätzlich führt die EU eine Prüfschwelle ein. Bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen Verpflichtete die Identität ihrer Kunden feststellen, etwa durch einen Lichtbildausweis. Das bedeutet kein Verbot ab 3.000 Euro, sondern eine reine Sorgfaltspflicht der Unternehmen bei geldwäscherechtlich erfassten Transaktionen. In Österreich gab es bislang keine allgemeine Obergrenze. Händler mussten bisher lediglich ab 10.000 Euro die Identität festhalten und gegebenenfalls Herkunftsnachweise verlangen.
Ausnahmen für private Verkäufe
Die neue Regelung betrifft rein den geschäftlichen Verkehr. Verkäufe zwischen Privatpersonen ohne gewerblichen Hintergrund bleiben ausgenommen. Ein gebrauchtes Auto kann also weiterhin rein privat für über 10.000 Euro in bar verkauft werden. Auch Einzahlungen auf das eigene Bankkonto sind von der Obergrenze ausgenommen. Bei höheren Summen greifen bei Banken jedoch weiterhin bestehende Nachweispflichten zur Geldherkunft sowie besondere Meldepflichten der EU-Verordnung.