Einkommensschwache Haushalte in Vorarlberg können für die Heizperiode 2026/27 wieder den Heizkostenzuschuss von bis zu 250 Euro beantragen. Anträge sind ab heute bis zum 12. Februar 2027 bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Laut dem Portal "finanz.at", ist ausschließlich das Haushaltseinkommen entscheidend – vorhandenes Vermögen wird nicht berücksichtigt.
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Die monatlichen Einkommensgrenzen
- 1 Person: 1.480 Euro
- 2 Personen: 2.020 Euro
- 3 Personen: 2.480 Euro
- 4 Personen: 2.875 Euro
- 5 Personen: 3.325 Euro
- Jedes weitere Mitglied: +400 Euro
Wer nachweislich Unterhalt zahlt, kann pro empfangender Person 220 Euro vom Einkommen abziehen und sich so eventuell trotz höherem Gehalt einen Anspruch sichern.
Einschleifregelung bei leicht höherem Einkommen
Wird die Einkommensgrenze um bis zu 200 Euro überschritten, verfällt der Anspruch nicht vollständig. Die Differenz wird vom Maximalbetrag (250 Euro) abgezogen: Bei 100 Euro Übersteigung verbleiben 150 Euro Zuschuss, bei 200 Euro sind es noch 50 Euro.
Automatische Auszahlung bei Sozialhilfe
Bezieher von laufender Sozialhilfe müssen keinen Antrag stellen: Die Bezirkshauptmannschaft überweist ihnen automatisch einen Fixbetrag von 180 Euro. In der vergangenen Periode erhielten insgesamt 10.809 Haushalte die Unterstützung, darunter 2.104 Sozialhilfebezieher.
Ausgenommen von der Förderung sind: Personen in Heimen, Wohngemeinschaften freier Wohlfahrtsträger und Grundversorgungsquartieren sowie ukrainische Kriegsvertriebene in der Grundversorgung.