Hamburg

Anschlag auf Nord-Stream-Pipelines: Prozess beginnt

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Rund vier Jahre nach der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines beginnt am Mittwoch in Hamburg der Prozess gegen einen mutmaßlich an dem Anschlag beteiligten ehemaligen ukrainischen Armeeoffizier.
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Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft Serhii K. unter anderem ein Kriegsverbrechen in Form eines Angriffs gegen zivile Objekte vor. Sie geht laut Anklage von einer Tat im Auftrag staatlicher ukrainischer Stellen aus.

Präsident Wolodymyr Selenskyj wies eine offizielle Beteiligung der Regierung in Kiew an Operationen gegen die Erdgasleitungen zurück. Die für den Transport russischen Erdgases nach Deutschland bestimmten Pipelines waren am 26. September 2022 detoniert, Sprengsätze fügten den durch die Ostsee verlaufenden Leitungssträngen schweren Schaden zu. Zum Zeitpunkt der Anschläge waren sie nicht in Betrieb. Russland hatte Gaslieferungen durch Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf westliche Sanktionen wegen des Angriffs auf die Ukraine. Nord Stream 2 war damals neu und lieferte nie Gas.

Auftrag von staatlichen Stellen

Der Anklage der Bundesanwaltschaft zufolge sollte die Sabotageaktion Energieexporte über die Pipelines nach Westeuropa dauerhaft stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht zur Finanzierung des Kriegs gegen die Ukraine nutzen konnte. K. soll den Plan dazu zusammen mit anderen Militärangehörigen im Auftrag von staatlichen Stellen ausgearbeitet haben, demnach war er zu jener Zeit Offizier der ukrainischen Armee.

Den deutschen Ermittlern zufolge soll K. eine kleinere Gruppe aus Berufstauchern, einem Sprengstoffexperten und einem Bootsskipper angeführt haben, welche die Sprengsätze anbrachte. Dafür reiste K. laut Anklage Anfang September 2022 mit einem gefälschten ukrainischen Pass über Polen nach Deutschland ein und begab sich in Rostock mit den Mittätern an Bord einer von Mittelsmännern gemieteten Segeljacht.

Mann im Urlaub in Italien gefasst

Laut Bundesanwaltschaft brachten sie mit dem Schiff größere Mengen eines militärisch nutzbaren starken Sprengstoffs in internationale Gewässer nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm. Irgendwann vor dem 22. September befestigten sie demnach Sprengsätze mit Zeitzündern an den Pipelines. Einige Tage später, am 26. September, explodierten sie.

K. wurde im August vergangenen Jahres im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert, wo er in Untersuchungshaft kam. Für seinen Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht sind zunächst Termine bis Februar 2027 angesetzt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mittäterschaft bei einem Kriegsverbrechen in Form eines Angriffs gegen zivile Objekte und weitere Delikte vor, darunter der Störung öffentlicher Betriebe sowie Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Zweiter Verdächtiger in Kroatien inhaftiert

Inzwischen befindet sich auch ein zweiter mutmaßlicher Verdächtiger in Haft. Bei ihm handelt es sich laut Bundesanwaltschaft um einen der mutmaßlich an der Sabotageaktion beteiligten Taucher, einen Ukrainer namens Wolodymyr Z., der im August auf Basis eines europäischen Haftbefehls in Kroatien gefasst wurde. Ein Gericht genehmigte im September die Auslieferung nach Deutschland. Sein Anwalt kündigte Berufung an.

Angriffe auf Energieinfrastruktur spielen im Ukrainekrieg eine große Rolle, weil diese von strategischer Bedeutung sind. Russland verfügt über riesige Öl- und Gasvorkommen. Die Ukraine greift in jüngerer Zeit als Reaktion auf massive russische Raketen- und Drohnenattacken verstärkt unter anderem etwa Raffinerien und Öldepots in Russland an.

Kiew wies Beteiligung an Anschlägen zurück

Eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Leitungen aber wies die ukrainische Regierung stets zurück - und widersprach damit den Darstellungen aus der Anklage. Kiew habe sich "niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte", betonte Präsident Selenskyj erst im August.

Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen schon kurz nach der Sabotageaktion im Oktober 2022 - obwohl sich die Sprengung der von Unternehmenskonsortien unter Führung des russischen Energiekonzerns Gazprom gebauten und betriebenen Unterwasserpipelines nicht auf deutschem Staatsgebiet ereignete. Der Bundesgerichtshof segnete dies später ab, Haftbeschwerden des in Hamburg angeklagten K. lehnte er ab.

Gericht erörterte Kriegsvölkerrecht

Demnach ist ein juristisches Verfahren in Deutschland möglich, weil die Pipelines im mecklenburg-vorpommerschen Lubmin enden - die Folgen der Tat also auch in Deutschland auftreten. Zudem stellte das Gericht unter anderem fest, dass sich der Beschuldigte wohl nicht erfolgreich auf das Kriegsvölkerrecht werde berufen können, das Angehörigen regulärer Streitkräfte für legitime Kriegshandlungen Straffreiheit zusichert.

Dieses sogenannte Kombattantenprivileg gelte grundsätzlich nicht für "verdecktes Handeln von Militärangehörigen", stellte das Gericht im Dezember fest. Außerdem habe es sich bei den Gaspipelines um zivile Objekte gehandelt. Auch eine allgemeine Funktionsträgerimmunität für die Vertreter eines anderen Staats, wie sie das Völkerrecht vorsehe, stehe der Strafverfolgung im Fall K. nicht entgegen. Diese gelte für geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte nicht, hieß es zu Begründung.