Versuchter Mord

Apotheker wollte Frau mit Medikamenten-Cocktail töten und stach zu

© monatsrevue.at/Thomas Lenger
Der 67-Jährige soll für sich und seine Ehefrau einen Medikamentencocktail gemischt haben. Danach soll er auf seine Partnerin eingestochen haben.
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NÖ. Wegen versuchten Mordes und versuchter Mitwirkung an der Selbsttötung hat sich ein Apotheker (67) am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen. Der 67-jährige Walter N. und seine Frau wollten laut Anklage Anfang Februar in Kottingbrunn (Bezirk Baden) Suizid begehen, der Mann soll einen "Giftcocktail" gemischt haben. Als er merkte, dass die Frau noch lebte, soll er der 66-Jährigen in den Bauch gestochen haben. Der Niederösterreicher bekannte sich nicht schuldig.

Der von Nikolaus Rast vertretene Angeklagte hatte 2025 wegen Untreue und betrügerischer Krida rechtskräftig eine dreijährige unbedingte Haftstrafe erhalten. Seine Frau wurde ebenfalls verurteilt. Der Strafantritt stand heuer bevor. Die beiden dürften sich als Justizopfer gesehen haben und sollen in E-Mails an mehrere Empfänger von dem geplanten Suizid geschrieben haben. Die Nachrichten sollten laut Anklage am nächsten Tag automatisch verschickt werden, um eine vorzeitige Rettung zu verhindern.

Das Paar soll am Abend des 1. Februar 2026 den vom Mann gemischten Medikamentencocktail getrunken haben, das Opfer soll in einen Schlaf gefallen sein. Der 67-Jährige wachte jedoch am nächsten Tag auf. Als er bemerkte, dass auch seine Partnerin noch lebte, soll er ihr zwei Mal mit einem Küchenmesser in den Bauch gestochen haben.

Blutige Messerattacke in Einfamilienhaus in Kottingbrunn. © monatsrevue.at/Thomas Lenger

Einsatzkräfte entdeckten verletztes Paar

Eine Empfängerin des E-Mails soll die Einsatzkräfte verständigt haben. Die lebensgefährlich verletzte 66-Jährige wurde im Wohnhaus des Paares entdeckt und ins Krankenhaus gebracht. Der Verdächtige saß mit einer Bauchwunde auf dem Sofa, er wurde ebenfalls mit Blessuren ins Spital transportiert. Das Messer wurde im Hemdärmel des Angeklagten sichergestellt.

Beim geplanten Suizid blieb es mangels einer ausreichenden Medikamentenmenge beim Versuch. Der Anklage zufolge soll die Anwendung eines Messers, um zu sterben, nach Aussage der Frau nicht vereinbart gewesen sein.

Der Angeklagte verbüßt derzeit die Strafhaft wegen Untreue und betrügerischer Krida. Die Geschworenenverhandlung ist für einen Tag anberaumt, ein Urteil dürfte in den Abendstunden fallen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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