Entscheidung

Auszeit-WG: Kommt Intensivtäter (13) frei?

© APA/HELMUT FOHRINGER
Das Bezirksgericht Innere Stadt entscheidet heute über den 13-jährigen ersten Bewohner der Wiener "Auszeit-WG" für junge Intensivtäter. Laut Sprecher Markus Riedl geht es um die "Ausgestaltung der freiheitsbeschränkenden Maßnahme".
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Gutachter prüfen, "ob die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen durch andere ersetzt werden können". Bei Unzulässigkeit muss der Bursche sofort entlassen werden.

Die Rechtsgrundlage der Einrichtung ist jedoch hochumstritten. Zwar stufte das Gericht die Maßnahme nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) vorläufig als zulässig ein, Experten widersprechen aber.

Kritik seitens Experten

Medizinrechtler Christian Kopetzki bemängelt, dass die nötigen "medizinischen Voraussetzungen [...] bei unmündigen jugendlichen Straftätern aber typischerweise nicht oder nur ausnahmsweise vorliegen". Das Gesetz bilde "daher keine taugliche Grundlage für einen erzwungenen Aufenthalt".

Auch Verfassungsrechtler Heinz Mayer kritisiert die Einrichtung aufgrund ihrer geringen Größe: "Ein Haus mit zwei Plätzen ist kein Heim." Die MA 11 und das Justizministerium verweisen hingegen auf die Gesamtgröße des Trägers. Zudem wird das Betreuungskonzept von Experten wegen "gravierender Mängel" kritisiert. Die MA 11 verteidigt es als "inhaltlich und rechtlich gut ausgearbeitet" und betont: "Wir gehen davon aus, dass das Gericht dies ebenso beurteilt."