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Benko-Anwalt: Darum bekommt Signa-Gründer Fußfessel

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Benkos Anwalt Norbert Wess erklärt gegenüber oe24, warum und wann der Signa-Pleitier die Fußfessel bekommen soll.
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Signa-Gründer René Benko kommt in den elektronisch überwachten Hausarrest. Gemeinsam mit seinem Anwalt, Norbert Wess, stellte er einen Antrag auf Fußfessel - und der wurde vor dem Landesgericht Innsbruck am Mittwochvormittag bewilligt. Die WKStA will allerdings eine Beschwerde einlegen. Diese hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.

Gegenüber oe24 erklärt Benko-Anwalt Wess nun, wieso der Signa-Gründer die Fußfessel gewährt bekam. "Der Gesetzgeber sieht das ausdrücklich vor", so Wess. Zwar wird dem elektronisch überwachten Hausarrest bei der Untersuchungshaft statistisch nicht oft stattgegeben, aber es ist eben gesetzlich vorgesehen.

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Paukenschlag: Benko bekommt Fußfessel | Florian Höllwarth


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"Tatbegehungsgefahr ist nichts Statisches"

Wess erklärt: "Tatbegehungsgefahr ist nichts Statisches", sondern könne sich auch ändern. Das heißt: Im Falle von Benko könne sich nach über 20 Monaten U-Haft das Risiko schon deutlich minimiert haben. Wess selbst glaubt jedenfalls, dass vom Signa-Pleitier überhaupt keine Tatbegehungsgefahr mehr ausgehe, wenngleich er anerkenne, dass "man in einem Rechtsstaat auch anderer Meinung sein kann".

"Wenn das Landesgericht Innsbruck die Tatbegehungsgefahr jetzt offenbar nicht mehr als extrem wahrscheinlich erachtet, dann ist der elektronisch überwachte Hausarrest eben gesetzlich geboten", begründet Wess, warum Benko nun die Fußfessel erhält.

Das Landesgericht argumentierte jedenfalls weiter mit der Tatbegehungsgefahr als Haftgrund. Diese ist aber eben offenbar nicht mehr so ausgeprägt.

Benko übersiedelt in Wohnung, Kontaktverbote

Benko übersiedelt nun jedenfalls von der Justizanstalt Innsbruck in eine 60-Quadratmeter-Wohnung. Wer die Unterkunft zahlt, wollte Wess nicht verraten. Aber: Recht teuer soll der Unterschlupf jedenfalls nicht sein.

Benko wurden laut Wess auch Kontaktverbote auferlegt. Diese betreffen Organträger der Signa sowie zwei Stiftungsvorstände. Zur Familie besteht kein Kontaktverbot.

Freude bei Benko groß

Bei Benko ist laut Anwalt die Freude jedenfalls groß. Vor allem kann sich der Signa-Gründer nun wesentlich besser vorbereiten. Denn: "Bisher konnte Benko im Gefängnis nicht einmal auf seine eigenen Datenbestände zugreifen", so der Benko-Anwalt.  Es wurde untersagt, dass er einen neuen Laptop mit den entsprechenden Daten bekommt.