Kindesmissbrauch

Darum sitzt Günther "Gunkl" Paal nicht in U-Haft

© APA/EVA MANHART
Kabarettist muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und sexualbezogenem Missbrauchsmaterial gemeinsam mit mutmaßlichen Erpresserinnen im Großen Schwurgerichtssaal verantworten
Zur Vollversion des Artikels

Sowohl der Verteidiger von Günther Paal alias "Gunkl", Florian Höllwarth, als auch Werner Wendt (Kanzlei Hubert Wagner), der Rechtsvertreter der beiden Frauen, die den Kabarettisten erpresst haben sollen, verzichten auf Einsprüche gegen die Anklageschrift. Damit ist der Weg frei für den Prozess gegen den 64-jährigen Künstler und die beiden Frauen im Alter von 42 und 62 Jahren, die ihn erpresst haben sollen. Die Verhandlung findet am 22. Oktober am Wiener Landesgericht statt.

Mehrere Haftgründe bei mutmaßlichen Erpresserinnen

Die mutmaßlichen Erpresserinnen - in der 42-Jährigen sieht die Anklage die Haupttäterin, in der 62-Jährigen die Beitragstäterin - müssen im Fall einer Verurteilung mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren rechnen. Sie hätten Paal "mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder der gesellschaftlichen Stellung gedroht", heißt es in der Anklage.

Günther Paal alias "Gunkl" © Facebook/Gunkl

Die Jüngere sitzt seit Anfang Juni in U-Haft. Sie wurde am Hauptbahnhof bei einer geplanten Übergabe von weiteren 30.000 Euro festgenommen. Nachdem Paal die Polizei eingeschaltet hatte, wurden Observationsmaßnahmen getroffen und die Telefone der beiden Frauen abgehört. Über die 42-Jährige und in weiterer Folge auch über die 62-Jährige wurde U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr angenommen.

Die Tatbegehungsgefahr war insofern evident, als die 42-Jährige kurz vor ihrer Mutter in einem abgehörten Telefon mitteilte: "Zu Weihnachten muss er (Paal, Anm.) wieder was zahlen." Sie hatten demnach offenbar vor, dem Künstler weiteres Bargeld abzupressen. Fluchtgefahr wurde von der Justiz deshalb angenommen, weil beide slowakische Wurzeln haben. Die Großmutter - eine mittlerweile pensionierte frühere Gastronomie-Bedienstete - hat ihren offiziellen Wohnsitz in der Slowakei. Ihre Tochter betreibt zwar am Stadtrand von Wien ein Massage-Studio, soll sich aber regelmäßig in der Slowakei aufgehalten haben.

Kein Haftgrund bei Paal

Bei Paal lagen aus Sicht der Justiz - und für mit dem Haftrecht vertraute Personen wenig überraschend - keine Haftgründe vor. Er hatte sich zum einen freiwillig der Polizei gestellt und ein Geständnis abgelegt, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von seinen strafbaren Handlungen hatten. Tatbegehungsgefahr war nicht anzunehmen, weil das Mädchen mittlerweile in einem Krisenzentrum untergebracht ist und die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) die Obsorge hat. Zum anderen hatte Paal einer polizeilichen Nachschau in seinen Räumlichkeiten freiwillig zugestimmt, so dass auch keine Verdunkelungsgefahr gegeben war. Der Kabarettist stand seit Mai auch für jede polizeiliche Einvernahme zur Verfügung und machte keine Anstalten, das Land zu verlassen. Eine etwaige Fluchtgefahr lag somit nicht vor.