Positives Zeugnis
Defizitverfahren: EU mit Österreich zufrieden
Sie "stellt fest, dass die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen der Reformen und Investitionen, die bis zum 30. April 2026 fällig waren, planmäßig verläuft. Die Kommission ist der Auffassung, dass Österreich insgesamt seinen Verpflichtungen in zufriedenstellender Weise nachgekommen ist", hieß es am Mittwoch in Brüssel im Dokument aus dem Frühjahrspaket zum Europäischen Semester.
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Österreich habe am 29. April 2026 seinen jährlichen Fortschrittsbericht zur Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte für das Nettoausgaben-Wachstum (ein Schlüsselwert im Defizitverfahren; Anm.) sowie zur Umsetzung der im Europäischen Semester empfohlenen Reformen und Investitionen vorgelegt. Der Bericht über die im Rahmen des Defizitverfahrens ergriffenen Maßnahmen ist in diesen jährlichen Fortschrittsbericht integriert. Auf Basis dieser Informationen gab die Kommission ihre positive Bewertung ab.
Höhere Ausgaben für Verteidigung gefordert
In den wirtschaftspolitischen Empfehlungen an Österreich betont die Kommission, dass Österreich die empfohlenen Höchstwerte für das Nettoausgaben-Wachstum einhalten müsse, um das übermäßige Defizit zu beenden. Zugleich werden höhere Ausgaben für Verteidigung gefordert, unter Ausnutzung der "nationalen Ausweichklausel". Österreich nutzt seit Februar diese Klausel; sie erlaubt, mehr Schulden für Aufrüstung zu machen, ohne dafür von der EU sanktioniert zu werden. Brüssel fordert Wien auf, den "Haushalt schrittweise anzupassen, um strukturell höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen".
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte beim letzten Treffen mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen in Brüssel erklärt, er rechne mit einer positiven Bewertung: "Nachdem wir 2025 deutlich besser gelegen sind, als wir ursprünglich geplant haben, kann ich mir nur vorstellen, dass die Bewertung positiv ausfällt." Die Kommission zählt in ihren "länderspezifischen Empfehlungen" für Österreich als größte Herausforderungen die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, den Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die anhaltende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die hohen Energiepreise auf.
Reformen im Gesundheitsbereich nötig
Die Kommission ruft Österreich zur Umsetzung der geplanten Reformen und Investitionen und zum "Ergreifen entschlossener Maßnahmen zur Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen" auf, unter anderem durch Reformen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und Altersversorgung. Alle Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise müssten befristet sein, mahnt die Kommission, auf schutzbedürftige Haushalte oder die Bedürfnisse energieintensiver Unternehmen ausgerichtet sowie mit den Verpflichtungen des EU-Haushaltsrahmens vereinbar sind.
Die deutlich über dem EU-Durchschnitt liegenden Energiepreise führt die Kommission unter anderem auf die Abhängigkeit von Erdgas zur Stromerzeugung zurück. Österreich werden zwar Fortschritte auf dem Weg zur Energiewende bestätigt, doch fossile Brennstoffe machten im Jahr 2024 immer noch mehr als die Hälfte des Energiemixes aus. Um seine Ziele für 2030 zu erreichen, müsse Österreich daher den Ausbau der Kapazitäten und der Infrastruktur für erneuerbare Energien beschleunigen, insbesondere im Bereich der Windenergie.
Österreich könnte Klimaziele verfehlen
Die Kommission warnt, dass unser Land beim derzeitigen Tempo der Dekarbonisierung seine Klimaziele für 2030 und das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 nicht erreichen könne. Verlangt werden daher Maßnahmen zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Industrie, der schrittweise Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe sowie eine bessere Energieeffizienz etwa im Gebäudebereich, unter anderem durch Reformen der Miet- und Immobilienvorschriften, um Gebäudesanierungen zu erleichtern.
Die Kommission hatte in ihrer kürzlich veröffentlichten Frühjahrs-Wirtschaftsprognose für dieses und kommendes Jahr für Österreich ein Budgetdefizit von 4,1 Prozent des BIP vorausgesagt und rechnet damit, dass dieses "im Großen und Ganzen unverändert bleibt". Die EU hatte vor einem Jahr ein Defizitverfahren gegen Österreich gestartet, weil Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP 2024 und den geplanten 4,5 Prozent für 2025 klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung der sogenannten Maastricht-Kriterien der EU lag.