Günther Paal
Die Akte Gunkl: Kindes-Missbrauch, 979 Bilder und Videos
Wie oe24 bereits am Samstag als erstes Medium aufgedeckt hat, wird gegen eine einheimische Bühnengröße – die vom bekannten Strafverteidiger Florian Höllwarth vertreten wird – wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs und wegen des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ermittelt.
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Paal gestand die Vorwürfe am Mittwochabend selbst in einem Video auf Facebook ein. "Ich hab' Schande auf mich gebracht", sagte er. "Ich bedauere zutiefst, was ich gemacht hab'."
Paal sprach in dem Statement von Reue. "Ich habe ein Kind dorthin geküsst, wo Erwachsene Kinder nicht küssen dürfen." Es tue ihm "unendlich leid", erklärte er.
Paal zu Videos auf PC: "Hab' ich irgendwann vergessen"
Der 64-Jährige räumte zudem auch den Besitz von bildlichen Missbrauchsdarstellungen auf einem PC ein. "Das war eine Phase in meinem Leben. Da hatte ich die Lust auf solche Videos." Die Videos seien auf einem Rechner bei ihm zu Hause gewesen. "Den hab' ich dann irgendwann vergessen", so Gunkl.
Er habe "wirklich nicht mehr gewusst", dass das Material noch bei ihm vorhanden sei. Die Exekutive habe schließlich die inkriminierten Dateien bei ihm sichergestellt. "So jemand möchte man nicht sein, der so etwas hat oder hatte", erklärte er sich. Er wolle sich seiner Verantwortung stellen: "Ich bin bereit, jede Strafe, die kommt, unwidersprochen hinzunehmen."
Paal fasste am Abend auch einen Appell an die Öffentlichkeit. Er wolle "alle, die derartige Neigungen in sich verspüren, davor warnen, das mit sich ausmachen zu wollen", sagte er. "Das geht nicht alleine", fuhr er fort. "Schützen Sie Kinder. Wenn Sie so etwas in sich spüren: Suchen Sie sich Hilfe." Weitere Angaben zu seinem Fall machte er am Mittwochabend nicht mehr.
Mindestens 960 Dateien auf Rechner
Dem Künstler wird laut der Staatsanwaltschaft "die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie das Verschaffen und Besitzen von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials mündiger und unmündiger Minderjähriger zur Last gelegt", teilte Staatsanwaltschaftssprecherin Judith Ziska mit.
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte zuvor Vorwürfe gegen den Mann bestätigt, nachdem der Anwalt des Künstlers, Florian Höllwarth, sich dazu öffentlich geäußert hatte. Der Künstler soll fast 190.000 Euro Schweigegeld bezahlt haben, gab die Anklagebehörde bekannt. Die Anklage wurde demnach am Mittwoch beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht.
Höllwarth berichtete am Abend in einer Aussendung, dass es sich bei den Frauen um Sexarbeiterinnen gehandelt haben soll, die der Künstler vor zehn Jahren über eine Anzeige kennengelernt habe. Die beiden hatten mit Paal etwa ein Jahr Kontakt, nachdem die Zahlungen immer weiter erhöht wurden, brach er 2017 diesen ab. 2024 wurde der Kabarettist von der 42-Jährigen mit dem Vorschlag kontaktiert, sich wieder zu dritt zu treffen. Im Zuge dessen kam Paal auch mit dem Kind der Frau in Kontakt. Dabei wurde ihm seinen Ausführungen zufolge das Mädchen auch zugeführt.
Hohe Geldbeträge sollen geflossen sein
Anfang 2025 kam es dann in Paals Wohnung zu dem einmaligen Übergriff an der mittlerweile fünfjährigen Tochter der Bekannten. Die 42-Jährige soll nicht zur Polizei gegangen sein, sondern den Künstler gemeinsam mit ihrer Mutter unter Druck gesetzt und zur Zahlung von hohen Geldbeträgen gebracht haben. Anfangs hieß es laut Höllwarth noch, er soll 200, dann 300 Euro für das Kind bezahlen, danach wurden die Forderungen immer mehr. Die Frauen sollen auch mit ihrem gewalttätigen Bruder bzw. Sohn gedroht haben, der von den Machenschaften laut Anwalt aber nichts wusste. Bei der Übergabe von weiteren 30.000 Euro am 30. Juni am Hauptbahnhof wurden zunächst die Jüngere von einem verdeckten Ermittler des Landeskriminalamtes festgenommen, am 6. Juli die Ältere nach der Rückkehr in Wien.
"Ihnen wird das Verbrechen der schweren Erpressung zur Last gelegt. Sie sollen den Künstler über einen längeren Zeitraum mit der Veröffentlichung kompromittierender Umstände zur Übergabe von rund 189.000 Euro genötigt haben", gab die Staatsanwaltschaft dazu bekannt. Laut Anklage wurde dem Mann mit der Veröffentlichung von Fotos gedroht, sollte er den Forderungen nicht nachkommen. Die Bilder sollen ihn bei dieser sexuellen Handlung an dem unmündigen Kind zeigen.
Wie der Rechtsvertreter der beiden Frauen, Werner Wendt, gegenüber der APA erklärte, habe sich die 42-jährige Frau "voll geständig zu den Vorwürfen gezeigt". Die Mutter der 42-Jährigen war hingegen "großteils geständig", wie Wendt erklärte. Er sprach von einem "sehr familiären Umgang", den die beiden Slowakinnen mit dem beschuldigten Künstler gepflegt hätten. Weiter ins Detail gehen wollte Wendt am Mittwochnachmittag nicht.
Das betroffene Kind befindet sich mittlerweile in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe in der Magistratsabteilung 11 (MA 11), sagte Sprecherin Ingrid Pöschmann der APA. Das Mädchen hat noch einen siebenjährigen Bruder, der ebenfalls bei der MA 11 untergebracht ist. Weitere Details, etwa wann die Kindesabnahme stattfand, wollte die Behörde nicht bekannt geben. "Den Kindern geht es gut", sagte Pöschmann. Die Kindesabnahme stehe laut dem Rechtsvertreter der Frauen jedoch nicht in Zusammenhang mit den aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen. "Das hat nichts damit zu tun", sagte Wendt.
Anklage nicht rechtskräftig
"Die Strafdrohung für die Erst- und Zweitangeklagte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, jene für den Drittangeklagten sechs Monate bis fünf Jahre. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben", heißt es in der staatsanwaltschaftlichen Stellungnahme. Termin für die Verhandlung, die vor einem Schöffensenat am Landesgericht stattfinden wird, gibt es laut Gericht noch keinen. Der Künstler und die Frau sowie deren Mutter werden sich gemeinsam vor Gericht verantworten müssen.
Die Frauen sind wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Der Künstler befindet sich auf freiem Fuß. Laut seinem Anwalt Höllwarth wurde das Kindesmissbrauchsmaterial auf einem alten Computer entdeckt, den der Mann "fünf bis sechs Jahre" nicht mehr verwendet habe.