Anklage liegt vor

Missbrauchs-"Schande": Jetzt spricht Gunkls Anwalt

Mann mit Brille sitzt auf schwarzem Ledersofa, trägt grüne Bluse und braune Schuhe.
© HARALD ARTNER
Gegen den Wiener Kabarettisten Günther Paal, bekannt als Gunkl, liegt eine nicht rechtskräftige Anklage wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs und wegen des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger vor.
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Wien. Gegen den bekannten Kabarettisten Günther Paal alias "Gunkl" wird wegen Kindesmissbrauchs ermittelt. Laut Staatsanwaltschafts-Sprecherin Judith Ziska wird Paal "die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie das Verschaffen und Besitzen von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials mündiger und unmündiger Minderjähriger zur Last gelegt". Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Paal befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Sein Anwalt Florian Höllwarth gab an, dass es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Ich habe Schande auf mich gebracht": Gunkl gesteht im Video

Heute veröffentlichte der Beschuldigte ein Video auf seinem Facebook-Account. Er beginnt mit der Aussage: "Ich habe Schande über mich gebracht."

Weiters sagt der beschuldigte Kabarettist in seinem Video-Geständnis: "Ich habe auch Videomaterial auf Rechnern gehabt … Es tut mir leid. Es war eine Phase in meinem Leben, da hatte ich Lust auf solche Videos. Das war auf einem alten Rechner. Das wusste ich nicht, dass ich das noch habe. Es wurde bei mir sichergestellt. So einer möchte man nicht sein. So einer, der das hatte. Damit muss ich leben. Ich bin bereit, jede Strafe, die kommt, unwidersprochen hinzunehmen."

Das sagt Gunkls Anwalt

Paals Verteidiger Florian Höllwarth "nimmt namens und auftrags seines Mandanten Stellung zu den Vorhalten" und beginnt in dem oe24 vorliegenden Bericht chronologisch: Günther Paal habe vor über 10 Jahren die zwei Mitangeklagten (die 63-jährige Mutter und 42-jährige Tochter) vor über 10 Jahren über ein Inserat kennen. Sie boten sich Paal für Liebesdienste gegen eine finanzielle Abgeltung an. Anfangs bezahlte er ca. 130 Euro pro Person für einvernehmlichen sexuellen Kontakt. Weitere Treffen seien immer teurer geworden bis hin zu 1.000 Euro. Er brach den Kontakt ab. Die 42-Jährige meldete sich 2024 wieder bei ihm.

5-jährige Enkeltochter nackt neben Paal gesetzt

Wieder sei es zu freiwilligen sexuellen Handlungen gegen Bezahlung mit den beiden Mitangeklagten gekommen. Paal habe davor "aus hygienischen Gründen [...] immer ein Bad" genommen. Die 63-Jährige soll ihre nunmehr 5-jährige Enkeltochter, dem in der Badewanne sitzenden Paal nackt auf den Schoss gesetzt haben, wobei es zu keinerlei Berührungen durch Paal gekommen sei.

Im Zuge eines weiteren Treffens 2025 seien die drei Angeklagten nackt auf der Couch gesessen. Die 42-Jährige als auch die 63-Jährige seien stark alkoholisiert gewesen und hätten Paal das nunmehr 5-jährige Mädchen nackt daneben gesetzt. Paal habe sich zur Unmündigen gebeugt und sie für "mehrere Sekunden auf die nackte Scheide" geküsst, heißt es in der anwaltlichen Stellungnahme. "Es gab keinerlei sonstige sexuellen Handlungen gegen die 5-Jährige", steht im Schreiben.

Die 63-Jährige habe von Paal daraufhin aufgefordert dem Kind einmal 200 und einmal 300 Euro zu geben, was dieser auch tat.

Immer höhere Geldbeträge gefordert

Die beiden Mitangeklagten forderten immer höhere Geldbrträge "andernfalls würden sie vermeintliche Aufnahmen der Begebenheit in der Badewanne bzw. des Vorfalls auf der Couch veröffentlichen und ihn gesellschaftlich vernichten." Sie hätten behauptet, dass der Sohn bzw. Bruder der beiden Frauen die Fotos bzw. Videos gesehen hätte, was aber gelogen war, so das Anwaltsschreiben. "Paal übergab bis 27.5.2026 insgesamt EUR 159.000,00 an die 42-Jährige und 63-Jährige", steht im Statement. Auf Anraten seines Anwaltes erstattete der Kabarettist eine Selbstanzeige.

Bei einer fingierten weiteren Zahlung, wurde die 42-Jährige bei einem verdeckten Einsatz des LKA am Wiener Hauptbahnhof festgenommen. Die 63-Jährige wurde nach ihrer Rückkehr aus der Slowakei in Österreich von der Polizei geschnappt.

Kinderpornographische Inhalte auf Datenträgern

Günther Paal habe freiwillig einer Hausdurchsuchung zugestimmt. Auf verschiedenen Datenträgern seien insgesamt 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit kinderpornographischen Inhalten festgestellt worden.

Die schwere Erpressung habe sich durch eine nach der Selbstanzeige des Paal eingeleitete Telefonüberwachung "bewahrheitet", so der Verteidiger des Künstlers. "Günther Paal übernimmt die volle Verantwortung für sein Handeln und möchte nichts beschönigen", schließt das Anwaltsschreiben.

Mann im Anzug mit Brille sitzt bei einer Pressekonferenz am Tisch mit Mikrofon und Dokumenten.
Günther Paals Verteidiger Florian Höllwarth. © TZOe Fuhrich

Details zur aktuellen Anklage

Der Vorfall soll sich vor etwa zwei Jahren ereignet haben. Betroffen ist die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, die er seit rund 15 Jahren kennen soll. Das mittlerweile 5-jährige Mädchen befindet sich gemeinsam mit ihrem Bruder in der Obhut der Magistratsabteilung 11 (MA 11). Sprecherin Ingrid Pöschmann erklärte: "Den Kindern geht es gut."

Die Kindesabnahme stehe laut dem Rechtsvertreter der Frauen, Werner Wendt, jedoch nicht in Zusammenhang mit den aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen. "Das hat nichts damit zu tun", sagte Wendt.

Ermittlungen wegen schwerer Erpressung

Parallel dazu richtet sich die Anklage gegen die Mutter des Kindes und deren Mutter. Die Staatsanwaltschaft teilte mit: "Ihnen wird das Verbrechen der schweren Erpressung zur Last gelegt. Sie sollen den Künstler über einen längeren Zeitraum mit der Veröffentlichung kompromittierender Umstände zur Übergabe von rund 189.000 Euro genötigt haben." Die beiden Frauen sitzen seit Juni bzw. Juli wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Verhandlung vor dem Landesgericht

Für die Erst- und Zweitangeklagte beträgt die Strafdrohung ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. "Die Strafdrohung für die Erst- und Zweitangeklagte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, jene für den Drittangeklagten sechs Monate bis fünf Jahre. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben", so die Staatsanwaltschaft.

Die Verhandlung wird vor einem Schöffensenat am Landesgericht stattfinden, ein genauer Termin steht noch nicht fest.

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