EU-Kommission

Diese Geräte sind von der Batterie-Verordnung befreit

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Akkus in Smartwatches und Fitnessarmbändern müssen trotz neuer EU-Vorgaben in Zukunft nicht austauschbar sein.
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Die EU-Kommission beschloss am Dienstag in Brüssel eine Ausnahme von der Regelung, die eigentlich ab dem kommenden Jahr gelten soll. Die Ausnahme gilt auch für elektronisches Spielzeug, wasserfeste Produkte wie elektrische Zahnbürsten sowie Geräte, die wegen ihrer Anwendung explosionssicher sein müssen.

Die EU-Batterienverordnung schreibt vor, dass Akkus in tragbaren Geräten ab 2027 austauschbar sein müssen. Die EU will damit erreichen, dass mehr Produkte repariert werden können, anstatt auf dem Schrottplatz zu landen.

In der Theorie gilt das für Küchengeräte ebenso wie für Smartphones. Die großen Smartphone-Hersteller dürften allerdings um die Vorgabe herumkommen: Das Gesetz erlaubt ihnen, die Akkus weiter in den Handys zu verkleben, wenn sie besonders langlebig sind.