Eine der umstrittensten Änderungen betrifft das Kopftuchverbot. Künftig gilt es für Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren und untersagt das Tragen entsprechender Kopfbedeckungen auf dem Schulgelände.
Bei wiederholten Verstößen können Verwaltungsstrafen von bis zu 800 Euro drohen. Die Regelung ist allerdings weiterhin umstritten. Kritiker sehen darin eine mögliche Diskriminierung, erste Anfechtungen wurden bereits angekündigt.
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Mehr Spielraum bei Deutschförderung
Auch bei der Deutschförderung gibt es Änderungen. Die bisherigen verpflichtend getrennten Deutschförderklassen werden flexibler gestaltet. Schulen erhalten dadurch mehr Möglichkeiten, eigene Förderkonzepte umzusetzen.
Zuletzt benötigten österreichweit mehr als 50.000 außerordentliche Schüler Unterstützung beim Erlernen der Unterrichtssprache.
Bis zu 800 Euro Strafe für Eltern
Auch auf Erziehungsberechtigte kommen strengere Pflichten zu. Wer die Mitwirkung an verpflichtenden Maßnahmen verweigert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 800 Euro rechnen.
Das kann etwa sozialpädagogische Begleitung nach einer Suspendierung oder verpflichtende Perspektivengespräche zur Vermeidung von Schulabbruch betreffen. Auch unentschuldigtes Fernbleiben von der Sommerschule kann für Kinder mit Deutschförderbedarf Konsequenzen haben.
400 Schulen bekommen mehr Unterstützung
Neu startet außerdem der sogenannte Chancenbonus. Rund 400 Volks- und Mittelschulen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund erhalten zusätzliche Mittel.
Damit sollen unter anderem mehr Lehrpersonal, Schulpsychologen und Sozialarbeiter finanziert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei in Wien.
In diesen Bundesländern startet die Schule
Am 14. September beginnt das neue Schuljahr in:
- Kärnten
- Steiermark
- Oberösterreich
- Salzburg
- Tirol
- Vorarlberg