In Österreich sind derzeit rund 7,5 Millionen Führerscheine ausgestellt. Davon befinden sich noch etwa 2,5 Millionen alte Papierführerscheine im Umlauf.
Doch betroffen sind nicht nur die bekannten rosa Scheine. Auch Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum Stichtag ersetzt werden.
Der Grund ist eine EU-Vorgabe: Ab 2033 soll in den Mitgliedstaaten nur noch das einheitliche Führerscheinformat gelten.
Auch interessant
Du musst nicht sofort zur Behörde
Wer einen alten Führerschein besitzt, muss nicht sofort handeln. Bis zum 19. Jänner 2033 können die betroffenen Dokumente grundsätzlich weiterverwendet werden – sofern kein früheres Ablaufdatum eingetragen ist.
Auch die persönlichen Daten müssen noch lesbar sein und die Person auf dem Foto eindeutig erkennbar bleiben.
Wer den neuen Führerschein schon früher möchte, kann den Umtausch freiwillig erledigen. Einen nach Jahrgängen gestaffelten Umtauschplan wie in Deutschland gibt es in Österreich derzeit nicht.
Das kostet der neue Führerschein
Für die Ausstellung eines neuen Dokuments fallen derzeit 73 Euro an. Dabei handelt es sich um die aktuell genannte Gebühr für eine Duplikatausstellung.
Ob sich die Kosten bis zum verpflichtenden Umtausch 2033 noch verändern, ist derzeit offen.
Neue Führerscheine gelten 15 Jahre
Mit dem Umtausch kommt außerdem eine Änderung bei der Gültigkeitsdauer: Neu ausgestellte Führerscheine werden grundsätzlich für 15 Jahre ausgestellt.
Danach muss das Dokument erneuert werden. Eine neue Fahrprüfung oder eine medizinische Untersuchung ist damit im Regelfall aber nicht verbunden. Es geht um die Erneuerung des Dokuments, nicht um eine neuerliche Führerscheinprüfung.
Führerschein wird digital
Auch digital tut sich etwas: Auf EU-Ebene wurden 2025 neue Führerscheinregeln vorläufig vereinbart. Vorgesehen ist unter anderem ein digitaler EU-Führerschein, der bis Ende 2030 über die künftige europäische digitale Identitäts-Wallet verfügbar sein soll.
Der physische Führerschein soll trotzdem möglich bleiben.
Für Österreich gilt damit vorerst: Wer einen alten Papierführerschein oder einen vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Scheckkartenführerschein besitzt, muss spätestens bis 19. Jänner 2033 wechseln. Bis dahin besteht grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsdruck.