Kein "Winterzauber"

EU ändert Glühwein-Regel: DAS gilt ab jetzt auf Österreichs Christkindlmärkten

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Wer auf Österreichs Christkindlmärkten lieber ohne Alkohol anstößt, darf sich über eine Änderung freuen: Alkoholfreier Glühwein darf ab sofort auch offiziell so heißen. Eine neue EU-Verordnung macht die Bezeichnung möglich – und das gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich.
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Mit der Verordnung (EU) 2026/471 wurde das EU-Weinrecht geändert. Damit dürfen nun auch Heißgetränke aus entalkoholisiertem Rot-, Rosé- oder Weißwein als "alkoholfreier Glühwein" angeboten werden.

Voraussetzung ist, dass das Getränk weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Die neue Regel gilt EU-weit und damit auch für Österreichs Weihnachtsmärkte.

Zimt, Nelken und Sternanis sorgen für Geschmack

Bei den Zutaten unterscheidet sich die alkoholfreie Variante kaum vom klassischen Glühwein. Typischerweise sorgen Zimt, Nelken und Sternanis für das weihnachtliche Aroma. Dazu kommen häufig Orangen- oder Zitronenschalen.

Die intensive Würzung und Süße sollen dafür sorgen, dass die alkoholfreie Variante geschmacklich nahe an das Original herankommt.

Unterschied bei der Haltbarkeit

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Eine Besonderheit gibt es bei der Aufbewahrung: Bei abgefülltem alkoholfreiem Glühwein muss die Haltbarkeit auf dem Etikett angegeben werden. Nach dem Öffnen sollte die Flasche möglichst bald ausgetrunken oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Die Änderung bringt damit vor allem eine klarere Bezeichnung für Konsumenten: Wer alkoholfreien Glühwein möchte, soll künftig leichter erkennen können, was tatsächlich im Häferl steckt.