Der Spionagefall um den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning wird immer brisanter. Nach Recherchen des "Spiegel" prüfen Ermittler den Verdacht, dass der 80-Jährige Kontakte zum aserbaidschanischen Geheimdienst hatte und für diesen eine Analyse erstellt haben könnte.
Fast 2.000 geheime Dokumente
Im Zentrum der Ermittlungen stehen rund 2.000 Dokumente aus dem Bundesnachrichtendienst. Hannings früherer Büroleiter Manfred D. soll ihm die Unterlagen über Jahre hinweg gegen Bezahlung beschafft haben. Darunter sollen sich auch als Verschlusssache eingestufte Informationen befunden haben.
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Hanning soll die Informationen anschließend im Rahmen seiner privaten Beratertätigkeit genutzt haben. In mindestens einem Fall geht es laut den Ermittlern um eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen Nachrichtendienstes. Ob diese Analyse tatsächlich übermittelt wurde, ist bislang offen.
Spur führt nach Aserbaidschan
Nach Informationen des "Spiegel" soll es sich bei dem mutmaßlichen Auftraggeber um einen Mitarbeiter des aserbaidschanischen Geheimdienstes gehandelt haben. Die Ermittler prüfen nun, ob vertrauliche BND-Informationen auf diesem Weg an den ausländischen Dienst gelangten.
Hanning hatte bereits in der Vergangenheit Verbindungen nach Aserbaidschan. Er gehörte unter anderem dem Vorstand des Deutsch-Aserbaidschanischen Forums an.
Ex-BND-Chef festgenommen
Hanning wurde am Dienstag festgenommen. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Verdachts der landesverräterischen Ausspähung, des versuchten Landesverrats und der geheimdienstlichen Agententätigkeit ermittelt. Auch sein früherer Büroleiter wurde festgenommen.
Die Ermittlungen kamen durch eine frühere Durchsuchung bei Hanning ins Rollen. Diese stand ursprünglich im Zusammenhang mit dem Fall um die Unternehmerin Christina Block. Dabei stießen die Ermittler auf die geheimen BND-Unterlagen.
Wie viele Informationen tatsächlich nach außen gelangten und ob ein ausländischer Geheimdienst die Analyse erhielt, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Für Hanning gilt die Unschuldsvermutung.