Das gibt's ja nicht
Fisch zu frisch: Wirt soll Strafe zahlen
Ärger mit abgelaufenen oder verdorbenen Lebensmitteln haben Gastronomen eher. Dass ein Wirt Probleme bekommt, weil seine Fische zu frisch sind, kommt weniger oft vor. Doch genau das ist jetzt dem Besitzer einer griechischen Taverne auf der Kykladeninsel Syros passiert!
Steuerfahndung misstrauisch
Laut der griechischen Zeitung "To Proto Thema" interessierten die Steuerprüfer sich für 3,5 Kilogramm Zackenbarsch, die der Wirt gekauft und in seinem Kühlraum gelagert hatte. Dabei stellten die Fahnder fest, dass der Fisch so frisch ist, dass er unmöglich schon sieben Tage kaltgestellt sein kann. So alt war nämlich der Kassenbeleg für die Ware.
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Zu gut für sein Alter?
Die Expertise der Steuerprüfer lautete: Weder die Totenstarre noch der Zustand der Augen passen zum Alter des Zackenbarsches. Der Wirt bekam die Rechnung präsentiert und wurde zu einem Bußgeld von 500 Euro verdonnert.
Am Ende konnte der Gastronom wieder lachen: Er wehrte sich, und die Direktion für Streitbeilegung der griechischen Steuerverwaltung entschied, dass es keine ausreichenden Belege dafür gab, dass der Fisch tatsächlich später gekauft wurde, als von dem Tavernenbesitzer angegeben. Die Strafe wurde aufgehoben.